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Neue Regeln für Verträge: Was Verbraucher im März wissen sollten

Bei Vertragsabschlüssen ändert sich ab 1. März für Verbraucher einiges zum Besseren. (© Pixabay)
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2022 ist ein Jahr, in dem Verbrauchern ein paar schmackhafte Gesetzesänderungen Vorteile bringen sollen. Einige davon gelten ab sofort. Bevor ihr online euer nächstes Abo abschließt oder einen Mitgliedsvertrag unterschreibt, solltet ihr sie kennen.

Das Ende langer Kündigungsfristen ist gekommen. Für Handy- oder Internetveträge ist mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes schon seit Dezember Schluss mit ungewollten Verlängerungen Jahr um Jahr. Am 1. März 2022 ziehen weitere Verbraucherverträge nach.

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Ab 1. März 2022: Kündigungsfrist sinkt auf 1 Monat

Schließt ihr ab 1. März Laufzeitverträge ab, dürfen diese keine Kündigungsfrist von drei Monaten – wie bisher üblich – mehr enthalten. Stattdessen könnt ihr bis einen Monat vor Vertragsende fristgerecht kündigen. Das gilt zum Beispiel für Streaming-Dienste, aber ebenso für eure Mitgliedschaft im Fitnessstudio.

Mit der einjährigen Verlängerung bei verpasster Kündigungsfrist ist auch Schluss. Ungekündigte Verträge verlängern sich nach Ende der abgemachten Laufzeit automatisch „auf unbestimmte Zeit“ (Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen). Bedeutet: Ihr könnt nach deren Ende jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

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Das Kündigen selbst soll in vielen Fällen deutlich einfacher werden: Habt ihr online einen Laufzeitvertrag abgeschlossen, müssen Anbieter auf ihrer Homepage ab 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton integrieren. Das Ziel: So einfach wie ein Vertrag geschlossen ist, muss man ihn auch wieder loswerden können, statt ewig nach versteckten Kündigungsmöglichkeiten zu suchen.

Amazon, Check24 und Co.: Online-Marktplätze werden in die Pflicht genommen

Ob Amazon, Check24, eBay oder Otto: Online-Marktplätze und Vergleichsportale müssen ab 28. Mai 2022 offenlegen, nach welchen Kriterien ihre Suchergebnisse präsentiert werden. So will man mehr Transparenz für Kunden schaffen. Amazon und Co. müssen unter anderem auch darüber informieren, ob und wie sie feststellen, ob Kundenbewertungen von echten Käufern stammen.

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Online-Einkäufe und -Verträge werden richtig aufgewertet – wie ihr dabei auch noch spart, zeigen wir hier:

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Für Kaufverträge allgemein wurde bereits die sogenannte Beweislastumkehr verlängert. Das heißt, wenn ihr nach dem Kauf einen Fehler oder Schaden feststellt, geht man zu euren Gunsten davon aus, dass der bereits beim Kauf bestand. Diese Annahme galt zuvor bis zu sechs Monaten nach dem Kauf, seit 1. Januar ist sie auf ein Jahr verlängert. Gegenüber gewerblichen Verkäufern könnt ihr so länger Anspruch auf Gewährleistung erheben.

Bei fehlerhafter Software, App-Abstürzen oder massiven Einschränkungen bei Netflix und Co. haben Kunden neben dem Anspruch auf Beseitigung der Mängel gegebenenfalls auch die Möglichkeit, Zahlungen zu mindern, Schadenersatz zu fordern oder zu kündigen. Software-Anbieter werden zudem beispielsweise über die gesamte Vertragsdauer hinweg zu funktionserhaltenden Updates verpflichtet – unabhängig davon, ob ihr für die Nutzung zahlt oder „nur“ eure Daten zur Verfügung stellt.

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