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DSGVO: Ist Telegram noch legal?


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Nachdem im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung auch die Nutzung von Messenger-Apps kritisch betrachtet wird, sollte man sich nicht nur im gewerblichen Umfeld ansehen, ob Telegram DSGVO-kompatibel ist. Wir versuchen für euch zu klären, was ihr beachten müsst.

 
Telegram
Facts 

Der Telegram-Datenschutz wurde vor ein paar Jahren von der Stiftung Warentest noch kritisiert, weil man damals nicht richtig über einen möglichen Zugriff auf Kontakte informiert wurde und ihn auch nicht verweigern konnte. Das hat sich mittlerweile geändert. Ihr könnt die Berechtigung dazu verweigern. Aber unabhängig davon werden die Kontaktdaten verschlüsselt auf den Servern des Unternehmens abgelegt.

Wenn ihr der Rechtslage nicht traut: Hier könnt ihr nachlesen, wie man sein Telegram-Konto löscht.

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Was bedeutet die DSGVO für Telegram-Nutzer?

Eine der Kernforderungen in der DSGVO lautet, dass Daten portabel sein müssen. Jenseits der Beamtensprache bedeutet das nur, dass die Anbieter euch eure Daten in maschinenlesbarer Form zum Download anbieten müssen. Das ist derzeit schon möglich, wenn ihr den @GDPRbot nutzt. Mit dem Befehl /access könnt ihr eine Datenanfrage starten, um alle gespeicherten Daten zu bekommen. Allerdings funktioniert das aktuell noch nicht. Aber ihr bekommt beizeiten eine Nachricht, wenn das Downloadtool zur Verfügung steht.

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telegram-dsgvo-bot
Telegram hat einen eigenen Bot zur Einhaltung der DSGVO

Dieser Datendownload ist nett – aber eine geistige Totgeburt. Sinn der Vorschrift sollte sein, dass man seine Daten zu ähnlichen Anbietern mitnehmen und dort importieren kann. Also dass man beispielsweise seine Spotify-Playlist zu Apple Music umziehen kann. Allerdings wurde in die Vorschrift keinerlei Verpflichtung aufgenommen, auch einen Import solcher Daten anzubieten. So können jetzt Millionen Europäer ihre Daten downloaden – und das wars auch schon.

Bezogen auf Telegram heißt die DSGVO-Regelung: Ihr bekommt im Zweifelsfall die Daten, Chats, Kontakte… die ihr sowieso schon auf eurem Handy habt.

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Verletzt die Telegram-Datenspeicherung die DSGVO?

Die größte Panik hinsichtlich der DSGVO geht allerdings – auch bei Telegram-Nutzern – von einer eventuell unrechtmäßigen Speicherung und Weitergabe von persönlichen Daten aus. Damit sind beispielsweise die Telefonnummern und Namen von Kunden gemeint – aber ganz allgemein überhaupt von allen Personen.

Hier besteht das Hauptproblem darin, dass man als Unternehmen prinzipiell eine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten benötigt. Aber es geht noch weiter: Werden solche Daten weitergegeben, dann begeht man theoretisch einen Datenschutzverstoß. Wenn also beispielsweise eine Hausverwaltung einem Malermeister die Telefonnummer und Adresse eines Mieters schickt und der die dann in seine Kontakte einträgt, dann gleichen Messenger diese Daten auf ihren Servern mit anderen Kontakten ab.

Dieses Problem besteht jedoch nicht, wenn er Telegram benutzt und den Zugriff auf Kontakte verweigert. Allerdings ist die App dann unter den üblichen Umständen nicht mehr zur Kontaktaufnahme zu gebrauchen. Vielleicht ist das Problem ja auch eher zweitranging, da im Vergleich zu WhatsApp kaum jemand Telegram nutzt.

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Generell gilt aber:

  • Gestattet man Telegram den Zugriff auf seine im Smartphone gespeicherten Kundenkontakte, dann werden diese Daten auf ausländischen Servern (verschlüsselt) gespeichert.

Kritisch ist zu betrachten, dass – abgesehen von geheimen Chats – alle Daten auf internationalen Servern rund um die Welt gespeichert werden. Angeblich wird alles so verschlüsselt, dass selbst die Angestellten von Telegram nicht in die Chats, Bilder und Daten gucken können. Diese Tatsache macht immerhin die russische Regierung so sauer, dass sie Telegram in Russland blockieren will. Und eine Verschlüsselung ist auch genau das, was die DSGVO von derartig gespeicherten Daten fordert.

Sieht man sich allerdings die Vorschriften der DSGVO sowie die Kritik und Anmerkungen der Experten genauer an, dann sollte man die Kirche im Dorf lassen. Das Problem sind nicht die Messenger wie WhatsApp oder Telegram und die Forderungen der DSGVO. Das Problem sind die Menschen und ihre nicht immer klaren Anweisungen.

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  • Wenn ein Handwerker vom Verwalter die Adresse eines Mieters bekommt, dann unterliegt diese Weitergabe von Daten dem „berechtigten Interesse“ zur Durchführung der vertraglich beauftragten Verwaltungstätigkeiten. Dagegen wird auch kein Mieter etwas haben.
  • Die mögliche Ursache für Probleme liegt vielmehr beim Empfänger der Daten. Es ist nicht nötig, dass ein Handwerker diese Daten auf seinem Smartphone unter seinen Kontakten speichert. Er kann sie auf einem Zettel notieren. Er kann sie ins einer Auftragsverwaltung speichern.
  • Und wenn er sie auf dem Smartphone speichert, dann darf er dort eben keine Apps nutzen, die einen Zugriff auf die Kontakte haben und sie auf eigenen Servern speichern.
  • Das betrifft nahezu alle Messenger oder Social-Media-Apps und ist kein spezifisches Problem von Telegram oder WhatsApp.

Prinzipiell gelten unterschiedliche Regeln für Unternehmen und Privatpersonen, auch was die Nutzung von Telegram und die DSGVO angeht. Unternehmen müssen einfach klare Regeln einhalten, wenn sie Daten weitergeben oder empfangen. Sie sollten mit allen Beteiligten rechtssichere Vereinbarungen treffen.

Privatpersonen können weiterhin die Daten ihrer Freunde, Bekannten und Verwandten speichern und müssen sich wohl auch gerade bei Telegram keine Sorgen machen, dass jemand sie stehlen beziehungsweise überhaupt lesen könnte. Insofern ist Telegram vermutlich so legal, wie man in unserer voll vernetzten Zeit überhaupt sein kann.

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