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Wegen Schleichwerbung: EU knöpft sich Influencer vor

© Mateus Campos Felipe / Unsplash
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Nicht alle Influencer halten sich and die Kennzeichnungspflicht von Werbung. Jetzt lässt die EU-Kommission prüfen, ob Bedarf für eine Gesetzesänderung besteht.

In der EU ist schon jetzt gesetzlich vorgeschrieben, dass Werbung gekennzeichnet werden muss. Dies gilt auch für Social-Media-Posts von Influencern. Laut einer Untersuchung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) halten sich jedoch nur 40 Prozent der kontrollierten Influencer an die Kennzeichnungspflicht. Die französische Regierung hat daraufhin angekündigt, einen Verhaltenskodex für Influencer einführen zu wollen.

Muss auch Eigenwerbung gekennzeichnet werden?

Auch in Deutschland wird immer wieder Kritik an Schleichwerbung auf Plattformen wie YouTube oder Instagram laut: In einer Reportage des NDR-Medienmagazins „Zapp“ wurde zum Beispiel ViscaBarca ins Visier genommen. Der Stadion-Vlogger bewarb in seinen Videos Hotels, in denen er bei seinen Reisen unterkam, ohne dies entsprechend zu kennzeichnen. Der Unternehmer und Fitness-Influencer FlyingUwe musste sogar eine Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro zahlen, da er in mehreren Videos – ebenfalls ohne Kennzeichnung – seine eigenen Produkte beworben hatte. Laut eigener Aussage dachte der YouTuber, dass er dies nicht kennzeichnen müsse, da er schließlich keine finanzielle Gegenleistung dafür erhalten habe. Tatsächlich muss jedoch auch Eigenwerbung gekennzeichnet werden.

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Nun will die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden Beiträge von Influencern in den sozialen Netzwerken auf Schleichwerbung sowie irreführende Informationen prüfen. Mit dem „Influencer Legal Hub“ wurde zudem eine Informationsplattform geschaffen, auf der sich diese über die geltenden Vorschriften informieren können. „Influencer, die einer regelmäßigen kommerziellen Tätigkeit nachgehen, etwa Werbung für Produkte oder Dienstleistungen, gelten im Sinne des EU-Verbraucherrechts als Geschäftstreibende. Sie sind verpflichtet, Werbung transparent offenzulegen“, begründet die EU-Kommission ihr Vorgehen.

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Sollten Influencer überhaupt Werbung machen? Unsere Bilderstrecke zeigt Negativbeispiele.

Der Markt für Influencer-Werbung wächst unaufhörlich

„Das Geschäft der Influencer floriert, und viele Kunden – oft junge Menschen oder sogar Kinder – vertrauen ihren Empfehlungen“, betont EU-Justizkommissar Didier Reynders. Diese Einschätzung lässt sich auch mit Zahlen belegen: Schätzungen zufolge wird der weltweite Markt für Influencer-Werbung im Jahr 2023 einen Wert von 19,98 Milliarden Euro erreichen. In den letzten Jahren sind die Ausgaben von Unternehmen für diese Form des Online-Marketings kontinuierlich gestiegen. Es ist also nicht verwunderlich, dass die EU-Kommission sich nun diesem Thema widmet.

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