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Handy-Hersteller spricht Klartext: Neues EU-Gesetz ist zu lasch

Die eigenständige Reparatur von Geräten ist das Motto von Fairphone (© GIGA)
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Ende März veröffentliche die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf für die Reparatur von Verbrauchsgütern. Fairphone und Refurbed haben dazu Stellung bezogen – und erklären den Entwurf als unzureichend.

Recht auf Reparatur: Es braucht mehr

Geht das Smartphone, Tablet oder der Staubsauger kaputt, ist es nicht immer leicht, die Geräte reparieren zu lassen. Entweder greift die Garantie nicht mehr, die Reparatur ist zu teuer oder für Privatpersonen schlichtweg nicht möglich. Um diesem Problem entgegenzuwirken hat die Europäische Kommission im März einen Entwurf zum Recht auf Reparatur veröffentlicht: Dieser sieht vor, dass defekte Geräte vom Hersteller bis zu 10 Jahre nach dem Kauf repariert werden sollen. Zusätzlich sollen die Reparaturmöglichkeiten transparenter werden.

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Der EU-Vorschlag soll Nachhaltigkeit und Langlebigkeit von Produkten fördern, allerdings wird er vom Handy-Hersteller Fairphone kritisiert. So hebt Thea Kleinmagd, Circular Material Chains Innovator bei Fairphone, hervor: „Obwohl die 'Regeln zur Förderung der Reparatur von Waren‘ der EU-Kommission ein Schritt in die richtige Richtung sind, glauben wir, dass sie eine verpasste Gelegenheit waren, die Erschwinglichkeit von Reparaturen und die reparaturfeindlichen Praktiken in der Branche anzugehen. Die Vorschläge sind einfach nicht ausreichend und kratzen nur an der Oberfläche dessen, was getan werden könnte“ (Quelle: Fairphone). 

Der Kostenfaktor ist nach wie vor ein Problem: Nicht selten sind Reparaturen so teuer, dass man sich für einen Neukauf entscheidet. Auch der Digitalverband Bitkom machte kürzlich in einer Studie darauf aufmerksam. Die Idee: Eine Mehrwertsteuersenkung auf Reparaturen.

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Fairphone baut seine Handys modular, sodass ihr sie leicht auseinandernehmen könnt. Mehr dazu in unserem Hands-on zum Fairphone 4:

Fairphone 4 im Hands-On: Das reparierbare Smartphone aufgeschraubt
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Elektroschrott kann so nicht eingedämmt werden

Ebenso fehlt laut Kleinmagd der Druck auf die Hersteller: Zu oft werden Produkte auf den Markt gebracht, die nicht (oder nur schwer) reparierbar sind.

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Darauf macht auch der Gebraucht-Händler Refurbed aufmerksam: Vorgehensweisen, die Reparaturen erschweren, müssen verboten und die Kompatibilität mit Ersatzteilen anderer Hersteller ermöglicht werden. Zusätzlich braucht es mehr Transparenz: Nur wenn die Verbrauchenden wissen, ob und wie das jeweilige Produkt, das sie kaufen möchten zu reparieren ist, können sie eine nachhaltige Kaufentscheidung treffen.

Ja, das Recht auf Reparatur ist ein richtiger und wichtiger Schritt in eine nachhaltige Richtung. Aber Reparaturen dürfen nicht nur aus politischer Sicht, sondern müssen ebenfalls aus Herstellersicht attraktiver gestaltet werden, damit sie für Privatpersonen möglich werden. Das Ziel der EU mit dem Recht auf Reparatur ist, dass Elektroschrott eingedämmt wird und weniger Ressourcen abgebaut beziehungsweise verschwendet werden. Doch „Kreislaufwirtschaft kann nur funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen –  sowohl auf privater als auch auf politischer und wirtschaftlicher Ebene.“, so Kilian Kaminski, Co-Gründer von refurbed.

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