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Mieses Internet: So weit könnt ihr den Monatspreis bald drücken

Zum Haare raufen, wenn die Internetverbindung mal wieder nicht mitspielt – aber damit müssen Verbraucher sich nicht abfinden. (© Pexels)
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Ob im Home-Office oder beim abendlichen Streamen, in unserem Alltag muss Verlass auf eine stabile, schnelle Internetverbindung sein. In der Realität sieht es bei Telekom, o2, Vodafone und Co. oft anders aus. Wer sich das nicht gefallen lassen will, kann bald den Monatspreis selbst bestimmen – zumindest in gewissem Rahmen.

Ob DSL, Glasfaser oder Kabel, der Festnetzanschluss bildet in den allermeisten Haushalten in Deutschland das Rückgrat der Internetnutzung. Entsprechend dringend sind Verbraucher auf eine verlässliche, schnelle und möglichst störungsfreie Verbindung angewiesen.

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Langsames Festnetz-Internet: So mindern Verbraucher die Zahlung

Dass das längst nicht immer der Fall ist, kennen viele Kundinnen und Kunden zur Genüge. Hinnehmen müssen sie es aber nicht. Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes zum 1. Dezember geht eine klare Regelung einher. Sie gibt an, unter welchen Bedingungen Verbraucher künftig ihren Monatspreis mindern können, sollte der Provider die Vertragsbedingungen nicht einhalten.

Wenn die Geschwindigkeit nicht der im Vertrag zugesicherten entspricht, können Kunden ihre Zahlungen mindern. Dazu heißt es, dass die Kürzung der Zahlung im Verhältnis zur nicht vollständig erbrachten Leistung stehen müsse. Genau Zahlen liefert man nicht (Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/VZBV).

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Maßgeblich für die Minderung der monatlichen Zahlungen sind die Ergebnisse der App der Bundesnetzagentur, die für iOS, Android und als Dektop-Variante bereit steht (zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur). Doch Verbraucher können sogar noch weiter gehen: Mangelnde Leistung ist in Zukunft ein Grund für fristlose Kündigung.

Provider müssen zurückzahlen: Mindestens 10 Euro bei Totalausfall ab fünf Tagen

Bei Totalausfall gibt es klarere Regeln: Für den dritten und vierten Kalendertag steht Betroffenen eine Entschädigung in Höhe von 10 Prozent des Monatspreises zu, mindestens aber 5 Euro. Ab dem fünften Kalendertag müssen 20 Prozent oder mindestens 10 Euro erstattet werden. Auch wenn Kundendienst- oder Installationstermine vom Anbieter nicht eingehalten werden, haben Verbraucher ein Anrecht auf eine 20-prozentige Erstattung.

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Schlechtes WLAN ist kein Grund weniger zu zahlen, deshalb sorgt besser für eine gute Verbindung – wie das geht, zeigt unser Video:

Wie funktioniert WLAN und wie kann ich meins optimieren? – TECHfacts #1
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Die Regeln sollen es Verbrauchern erleichtern, ihre Rechte gegenüber Anbietern durchzusetzen. Zusätzlich wird mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ein Recht auf schnelles Internet geschaffen. Das hat allerdings ein großes Manko: Wie schnell es sein muss, wird nicht festgelegt – sicherlich bewusst. Denn die tatsächlich verfügbaren Geschwindigkeiten sind sehr unterschiedlich, etwa zwischen Großstädten und dem ländlichen Raum.

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