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Wie lange sind Gutscheine gültig und wann verfallen sie?

Ein Gutschein ist nicht unbegrenzt lange einlösbar (© Getty Images / stockfour)

Gutscheine sind häufig eine sinnvolle Geschenkidee, wenn man nicht genau weiß, was verschenkt werden soll. Zudem bieten sich Guthabenkarten oft als Last-Minute-Geschenk an, wenn man dann doch vergessen hat, etwas Spannendes zu besorgen. Doch wie lange sind Gutscheine eigentlich gültig?

 
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Oft genug werden verschenkte Gutscheine nicht sofort eingelöst, sondern landen zunächst in der Schublade. Um nicht mit einem ungültigen Wertgutschein beim Händler zu stehen, sollte man die Gültigkeit des Gutscheins im Hinterkopf behalten. Neben der Antwort auf Frage, wie lange ein Gutschein rechtlich gültig ist, erfahrt ihr in unserem Ratgeber zudem, ob man Gutscheine in bar auszahlen lassen kann und ob Gutscheine überhaupt verfallen dürfen.

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Gutscheine und ihre Gültigkeit

Tatsächlich kann die Gültigkeit eines Gutscheins beschränkt werden. Sie können also nicht unbegrenzt eingelöst werden. Habt ihr demnach eine alte Guthabenkarte, solltet ihr euch informieren, wann diese ausgestellt wurde, bevor ihr damit bezahlen wollt.

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  • Gutscheine sind rechtlich drei Jahre lang gültig (§§ 195, 199 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt zum Ende eines Jahres. Gezählt wird also erst, nachdem das Jahresende, in dem man den Gutschein gekauft.
  • Habt ihr also einen Gutschein in diesem Jahr gekauft oder bekommen, endet die Gültigkeit Ende 2025.
  • Zum Ende 2022 solltet ihr alle Gutscheine eingelöst haben, die 2019 ausgestellt wurden. Diese Gültigkeitsspanne gilt für Gutscheine, auf die keine Frist vom Aussteller vorgegeben wurde. Zudem muss für den Gutschein eine Leistung erbracht worden sein, sie müssen also gekauft worden sein. Ausgenommen von der 3-Jahres-Regel sind Gutscheine, die von Geschäften gratis ausgegeben wurden.

Die Dreijahresfrist gilt nur, wenn der Händler keine genaue Dauer angegeben hat. In den AGB kann auch ein Datum oder ein Zeitraum angegeben sein, bis zu welchem der Gutschein eingelöst werden muss. Sehr knappe Zeiträume sind aber nicht zulässig.

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Vorsicht vor Fake-Gutscheinen, die bei WhatsApp und Co. angepriesen werden:

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  • In der Regel muss eine Guthabenkarte mit einem bestimmten, aufgeladenen Wert nicht auf einen Schlag eingelöst werden. Gutscheine für Amazon, Media-Markt-Guthabenkarten und ähnliche Wertkarten können also auch gestückelt eingesetzt werden.
  • Setzt der Händler eine Frist für den Gutschein, muss diese mindestens ein Jahr betragen.
  • Kürzere Fristen sind laut OLG München nicht zulässig. Ausgestellte Gutscheine mit Fristen unter einem Jahr fallen daher automatisch unter die gesetzlich vorgeschriebene Verjährungsfrist von drei Jahren.

Können Gutscheine ablaufen?

  • Wurde der Gutschein jedoch für einen konkreten Anlass, zum Beispiel ein Konzert oder eine Theatervorstellung an einem bestimmten Termin ausgestellt, verfällt dieser, wenn das Event bereits gelaufen ist und der Gutschein nicht eingelöst wurde.
  • Eine Barauszahlung von Gutscheinen bzw. Restwerten ist nicht möglich.
  • Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Gutschein auf ein bestimmtes Produkt ausgeschrieben ist und dieses nicht mehr verfügbar ist.
  • Nach §807 BGB kann ein Gutschein von Jedem eingelöst werden. Auch, wenn der Gutschein für eine bestimmte Person ausgestellt ist, kann dieser von anderen eingelöst werden, wenn der Gutschein vorgelegt werden kann.
  • Gutscheine sowie Ansprüche aus abgelaufenen Gutscheinen können auch von Dritten eingelöst werden, auch wenn der Gutschein für jemand anderen ausgestellt ist. Ausnahmen gibt es aber, wenn der Gutschein speziell auf eine bestimmte Person zugeschnitten ist.
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Bei Gutscheinen mit einer gesetzten Frist kann der Anbieter die Einlösung gegen eine Ware oder eine versprochene Dienstleistung verweigern. Auch hier gilt allerdings die 3-Jahres-Frist. Laut § 812 BGB kann der Gutschein dann in bar ausgezahlt werden. Allerdings muss der Verkäufer dann nicht mehr den vollen Gutscheinwert auszahlen, sondern darf einen potentiellen, entgangenen Gewinn einbehalten. Dieser wird in der Regel mit rund 15 und 25 Prozent berechnet.

Schlecht sieht es hingegen aus, wenn das Geschäft, welches den Gutschein ausgestellt hat, inzwischen Pleite gegangen ist. In diesen Fällen verfällt der Gutschein. Eine Ausnahme liegt hier vor, wenn der Laden durch einen Rechtsnachfolger weitergeführt wird. Zudem ist der Gutschein in anderen Filialen einer Kette gültig. Ausgenommen sind hier jedoch Franchise-Unternehmen, die von unterschiedlichen Inhabern selbständig geführt werden.

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Sonderfall: Gültigkeit bei Gutscheinen wegen Corona

Die Corona-Lage hat die Frage nach der Gültigkeit von Gutscheinen verkompliziert. Aufgrund von Pandemie-bedingten Schließungen war eine Einlösung über einen langen Zeitraum oft überhaupt nicht möglich, schließlich waren Restaurants, Kinos und andere Geschäfte lange geschlossen. Nach Ansicht von Verbraucherschützern sollte sich die Gültigkeit um die Dauer des Lockdowns verlängern. Meistens lässt sich mit dem Anbieter eine Lösung finden und der Gutschein mit Verweis auf Schließungen im Lockdown auch noch einlösen, obwohl er schon abgelaufen ist. In dem Fall solltet ihr am besten mit dem Anbieter sprechen, um eine Lösung zu finden.

Auch jetzt ist eine Einlösung für Ungeimpfte aufgrund von 2G-Regelungen oft nicht möglich. Hier ist die Rechtslage ungeklärt. Anbieter können darauf verweisen, dass eine Impfung für jeden frei zugänglich ist und man es entsprechend in der eigenen Hand hat, einen Zustand zu schaffen, um den Gutschein einzulösen. Ungeimpfte könnten hingegen damit argumentieren, dass es derzeit keine gesetzliche Impfpflicht gibt. Bis es hier rechtliche Klarheit gibt, sollten Kunde und Anbieter ebenfalls im Dialog eine gemeinsame Lösung finden.

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