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Fotos, Selfies und Filmen im Kino: Darf man das?

Das Selfie im Kinosaal kann teuer werden. (© Getty Images / Antonio_Diaz)
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Das Smartphone hat man fast immer dabei, so auch im Kinosaal. Das Gerät ist schnell gezückt, um ein Foto für sein Social-Media-Profil oder gar eine Video-Aufnahme des aktuellen Streifens zu machen. Aber darf man das? Ist Fotografieren und Filmen im Kino erlaubt?

Kinofilme unterliegen Bildrechten, die teuer sind. Das gilt sowohl für Bewegtbildaufnahmen als auch für einzelne Fotos. Ihr solltet euer Smartphone im Kino also in der Hosentasche behalten und auf das Selfie vor der Leinwand verzichten, wenn der Film bereits läuft.

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Fotografieren und Filmen im Kino ist nicht erlaubt

Auch wenn ihr lediglich eine kleine Momentaufnahme mit der Smartphone-Kamera festhalten oder ein Selfie mit dem Superhelden auf der Kinoleinwand im Hintergrund festhalten wollt, jegliche Bild- und Filmaufnahmen im Kino sind untersagt. Das geht zum einen aus der Haus- und Nutzungsordnung des Kinobetreibers und andererseits aus dem Urheberrecht hervor. Auch wenn ihr die Aufnahmen lediglich für private Zwecke erstellen wollt oder sie zum Beispiel auf dem eigenen Instagram-Account hochladen möchtet, ist das nicht erlaubt.

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Das Fotoverbot gilt oft nicht nur für die laufende Kinovorführung, sondern an allen Stellen im Kinogebäude, also auch bei Filmpostern oder Werbeaufstellern. So heißt es zum Beispiel in der Hausordnung des Cineplex-Kinos in Bad Hersfeld:

Im gesamten Gebäude sind Handy, Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das Kinocenter untersagt.

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In der Hausordnung steht übrigens auch meistens, dass man kein eigenes Essen und Trinken im Kinosaal verzehren darf.

Keine Selfies im Kino

Gegen Aufnahmen für den privaten Bereich spricht also die Hausordnung des Kinos. Dieser stimmt ihr zu, wenn ihr das Kino-Ticket kauft. Bei Online-Tickets setzt man dafür zum Beispiel dafür einen Haken. Dem Posten der Bilder oder Videos in soziale Medien steht zudem das Urheberrecht entgegen. Hiernach ist es nicht erlaubt, Aufnahmen von geschütztem Material ohne Einverständnis der Rechteinhaber weiterzuverbreiten. Werdet ihr bei Film- und Fotoaufnahmen erwischt, droht zum einen Hausverbot vom Kinobetreiber und zum anderen eine teure Geldstrafe, vor allem, wenn die Aufnahmen online für andere zugänglich gemacht werden. Wer ganze Kinofilme aufnimmt und anschließend online streamt oder zum Download anbietet, kann sogar mit einer Haftstrafe rechnen.

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Man darf natürlich sein Smartphone samt Kamera mit in den Kinosaal nehmen. Die Nutzung der Aufnahmefunktionen ist jedoch aus Gründen des Urheberschutzes untersagt. Zudem solltet ihr das Smartphone generell aus Rücksicht während des Films in der Hosentasche lassen, um andere Besucher im Saal nicht durch das helle Display oder laute Geräusche zu belästigen.

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