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Vodafone muss zahlen: Urteil lässt Kunden jubeln

Ein Münchner Gericht hat ein Urteil gegen Vodafone gefällt. (© GIGA)
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Vodafone ist erneut bestraft worden, weil es Kunden Verträge untergeschoben hat. Ein Münchner Gericht verhängte ein Ordnungsgeld, das weitreichende Folgen für das Unternehmen und seine Geschäftspraktiken haben könnte. Verbraucherschützer fordern ein noch härteres Durchgreifen.

 
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Gericht fällt Urteil gegen Vodafone

Das Landgericht München I hat ein Zeichen gegen Vodafone gesetzt: Ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro wurde verhängt. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Hamburg Vodafone wegen unlauterer Vertragsabschlüsse verklagt.

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Das Gericht folgte damit dem Vorwurf, Vodafone habe in mindestens zwei Fällen Kunden Verträge aufgedrängt, ohne dass diese einen entsprechenden Auftrag erteilt hätten. Bereits im Jahr 2020 hatte das Gericht Vodafone in einem Urteil klar untersagt, ohne vorherige Bestellung Verträge im Namen der Kunden abzuschließen.

Die aktuellen Fälle sind nicht die ersten Verstöße von Vodafone gegen das Urteil. Insgesamt elf Mal hat das Unternehmen bereits gegen die gerichtlichen Auflagen verstoßen und musste dafür Ordnungsgelder zahlen. Die betroffenen Kunden hatten ihre Verträge gekündigt, wurden aber von Vodafone kontaktiert und ohne ihr Einverständnis wieder als Kunden geführt.

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Vodafone: Zahlreiche Beschwerden von Betroffenen

Die Verbraucherzentrale Hamburg erhält nach eigenen Angaben „regelmäßig“ Beschwerden von Betroffenen. Diese berichten, dass sie sich gegen Rechnungen von Vodafone wehren müssen, für die es keine vertragliche Grundlage gibt. Die in Rechnung gestellten Leistungen hätten sie nicht in Anspruch genommen.

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Angesichts der wiederholten Verstöße von Vodafone fordert die Verbraucherzentrale Hamburg nun härtere Maßnahmen. Laut Sprecherin Julia Rehberg könnte das Gericht bis zu 250.000 Euro pro Verstoß fordern. Die Verbraucherzentrale betont, dass Vodafone seine Geschäftspraktiken ändern müsse, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg).

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