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Bundesnetzagentur hat die Faxen dicke: Ein neuer Anbieter muss her

Die Bundesnetzagentur ist auf der Suche nach einem neuen Fax-Anbieter. (© IMAGO / imagebroker/hohenacker)
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Die Bundesnetzagentur sucht einen neuen Anbieter für den Faxversand. Auch im Jahr 2023 sieht sich die Behörde offenbar gezwungen, bis zu 4.000 Faxe pro Monat zu versenden. Interessierte „Erbringer von Faxdienstleistungen“ können sich nur digital bewerben, müssen aber 9.999 Faxnummern mitbringen.

 
Bundesnetzagentur
Facts 

Bundesnetzagentur: Neuer Fax-Anbieter gesucht

Die Digitalisierung kommt in Deutschland weiterhin nur schleppend voran. Wie klein die Schritte sind, zeigt jetzt unfreiwillig die Bundesnetzagentur. Ausgerechnet die Behörde, die sich um viele Grundlagen des digitalen Fortschritts wie den Ausbau der Mobilfunknetze kümmert, ist gerade auf der Suche nach einem neuen Fax-Anbieter – im Jahr 2023.

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Der neue „Erbringer von Faxdienstleistungen“ soll obendrein am 1. April seinen Dienst aufnehmen. Um einen Scherz handelt es sich aber trotzdem nicht. Interessierte Unternehmen sollten sich beeilen, denn die Frist läuft bereits Mitte Februar ab (Quelle: e-Vergabe). Ein Blick auf die gestellten Anforderungen macht deutlich, dass die Bundesnetzagentur auch in Zukunft nicht aufs Fax verzichten kann oder will.

Der neue Anbieter soll in der Lage sein, bis zu 4.000 Faxe pro Monat zu versenden. Bei „absehbaren Lastspitzen“ kann auch eine Erweiterung der Faxkapazität zum Auftrag gehören. Die Abrechnung erfolgt jedoch nach tatsächlichem Aufwand. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 und höchstens 60 Monate, also möglicherweise bis 2028. Die Bundesnetzagentur wünscht sich außerdem einen deutschsprachigen Support und ganze 9.999 Faxnummern.

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Fax-Dienstleister: Angebote bitte nur digital

Obwohl die Behörde explizit einen Fax-Dienstleister sucht, darf die Bewerbung nicht auf Papier erfolgen. Es sind „ausschließlich elektronische Angebote zugelassen“. Faxe erfüllen aber ebenso wenig wie Scans die Anforderungen an die elektronische Form. Auch ein Computerfax ist kein elektronischer Rechtsverkehr.

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