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„Anlieger frei”-Schild: Wer kontrolliert das schon?

Das Zusatzschild "Anlieger frei" wirft bei vielen Autofahrern Fragen auf: Wer ist Anlieger und wer kontrolliert das schon? (© IMAGO / Michael Gstettenbauer)

Besonders in Wohngebieten wirft das „Anlieger frei“-Schild direkt unter einem „Durchfahrt verboten“-Zeichen Fragen auf. Wer genau darf hier durchfahren? Wer kontrolliert das schon? Welche Strafen erwarten den, der die Straße als Schleichweg nutzt oder sogar parkt?

 
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Anlieger: Wer ist überhaupt gemeint?

Wer tatsächlich Anlieger ist, das wissen die wenigsten Autofahrer. Im Prinzip genügt es schon, ein Anliegen in der beschilderten Straße zu haben. Besucht ihr ein in der Straße gelegenes Haus, seid ihr rechtmäßig hineingefahren – egal, ob ihr wirklich dort wohnt oder nur einen Fund bei Kleinanzeigen abholt. In den folgenden Situationen verstößt ihr nicht gegen die Richtlinien:

  • Ihr seid Anwohner.
  • Ihr besucht einen Anwohner.
  • Euer Arbeitsplatz befindet sich in der „Anlieger frei“-Zone.
  • Ihr habt Erledigungen zu tätigen, beispielsweise einen Arzttermin, eine Abholung oder ihr liefert selbst etwas.
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Strafbar macht ihr euch übrigens auch dann nicht, wenn ihr die Anwohner gar nicht antrefft, wegen denen ihr in die Straße gefahren seid. Seid ihr kein „echter Anlieger“, gilt die Beschränkung allerdings und die Durchfahrt ist je nach Verbot entweder für alle oder nur bestimmte Fahrzeugtypen, sprich Motorräder oder Autos, gesperrt. Die Suche nach einem Parkplatz ist übrigens auch kein triftiges Anliegen.

Anlieger oder nicht: Wer kontrolliert?

In erster Linie liegt die Kontrollpflicht wie bei allen Parkvergehen beim Ordnungsamt. Misstrauisch werden die Beamten beispielsweise, wenn ihr mit einem Hamburger Kennzeichen in einem Münchner Wohnviertel mit „Anlieger frei“-Schild parkt. Außerdem kann es sein, dass Anwohner das Ordnungsamt oder die Polizei informieren, wenn ihnen euer Kennzeichen komisch vorkommt.

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Strafen bei „Anlieger frei“-Verstoß

Seid ihr kein Anlieger, gilt das Durchfahrtsverbot über dem „Anlieger frei“-Zeichen für euch. Das bedeutet, dass die Höhe des Bußgeldes bei widerrechtlicher Nutzung der Straße auf das entsprechende Verkehrszeichen ankommt – und auf euer Fahrzeug. Habt ihr das Durchfahrtsverbot für ...

  • ... Fahrzeuge aller Art,
  • Pkws unter 3,5 Tonnen,
  • Kfz über 3,5 Tonnen,
  • Fahrräder,
  • Motorräder und andere Krafträder,
  • Kfz allgemein missachtet
  • oder ihr befahrt widerrechtlich eine Fußgängerzone, drohen folgende Strafen:
Bei Verstoß geführtes Fahrzeug Höhe des Bußgeldes
Kfz über 3,5 t 100 €
Kfz bis 3,5 t mit Anhänger 55 €
Omnibus 55 €
sonstige Kfz 50 €
Fahrrad 25 – 40 €

Fahrt ihr als Nicht-Anlieger in eine Umweltzone, zahlt ihr 100 Euro Strafe, sofern ihr erwischt werdet. Auch solltet ihr die „Anlieger frei“-Zone nicht als Abkürzung verwenden – das kann euch ein Bußgeld von 50 Euro kosten (Quelle: ADAC). In einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1) sowie einer Fahrradzone (Zeichen 244.3) kommt es auf die Schwere des Vergehens an (Quelle: bussgeldkatalog.org):

Habt ihr... Höhe des Bußgeldes
... niemanden behindert. 15 €
... jemanden behindert. 20 €
... jemanden gefährdet. 25 €
... jemanden in einen Unfall verwickelt. 30 €
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