Käufer verwechseln oft die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“. Dabei sind die Unterschiede entscheidend, wenn euer neuer Fernseher, Smartphone oder die Waschmaschine plötzlich streikt. Was die Unterschiede sind und welche Rechte ihr habt, erklären wir euch hier.
- 1.Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung im Überblick
- 2.Eure Rechte bei Produktmängeln
- 2.1.Gewährleistung: Gesetzlich geregelt
- 2.2.Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers
- 3.Gewährleistung einfordern
- 3.1.Schritt-für-Schritt-Anleitung
- 3.2.Welche Gesetze werden geltend gemacht?
- 3.3.Diese drei Arten der Nacherfüllung gibt es:
- 4.Was tun, wenn der Verkäufer sich mit der Reparatur ewig Zeit lässt?
- 5.Fazit
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung im Überblick
Merkmal | Gewährleistung | Garantie |
Dauer | 2 Jahre (Neuware), 1 Jahr (gebraucht) | Vom Händler/Hersteller frei wählbar |
Gilt für | Käufer | Käufer |
Beweislast | 12 Monate Verkäufer, danach Käufer | Laut Garantiebedingungen |
Kosten | trägt der Verkäufer | Kann zusätzliche Bedingungen und Kosten beinhalten |
Umfang | Gesetzlich festgelegt | Individuell geregelt |
Eure Rechte bei Produktmängeln
Wenn ihr Neuware kauft, habt ihr ab Kaufdatum 2 Jahre Zeit, Mängelansprüche geltend zu machen. Kauft ihr von Privatleuten – etwa über eBay – darf der Verkäufer bestimmen, dass keine Gewährleistung vorliegt. Kauft ihr gebrauchte Ware von einem Händler, kann dieser die Gewährleistung auf ein Jahr ab Warenübergabe heruntersetzen.
Gewährleistung: Gesetzlich geregelt
Ihr könnt vom Verkäufer verlangen, dass dieser die Mängel behebt (etwa durch Reparatur oder Ersatzware). Geht oder klappt das nicht, könnt ihr den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder sogar Schadensersatz verlangen.
Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers
Dies ist in der Regel eine freiwillige Zusatzleistung vom Hersteller (nicht vom Händler). Habt ihr ein mangelhaftes Produkt erhalten, könnt ihr wählen, ob ihr die Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Händlers in Anspruch nehmen möchtet. Wenn ihr beispielsweise die Gewährleistung einfordert und eine Reparatur verlangt, darf der Händler euch nicht auf die Garantie des Herstellers verweisen.
Quelle: Stiftung Warentest
Gewährleistung einfordern
Eure Gewährleistungsrechte gelten immer, wenn ihr die Ware bei einem gewerblichen Händler gekauft habt, egal ob im stationären Laden oder im Online-Shop.
- In den ersten 12 Monaten nach der Übergabe der gekauften Ware liegt die Gunst beim Käufer. Das heißt, man vermutet, dass die Mängel schon zum Lieferzeitpunkt vorhanden waren. Es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass die Mängel zu dem Zeitpunkt nicht vorlagen.
- Nach den ersten 12 Monaten muss der Käufer dann aber dem Verkäufer nachweisen, dass die gekaufte Ware bereits bei der Übergabe Mängel hatte.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Prüfen, ob ein Sachmangel vorliegt. Zum Beispiel: Defekt, fehlende Funktion, falsche Lieferung.
- Kontaktiert den Verkäufer: Am besten, schildert ihr schriftlich den Sachmangel und setzt euch mir dem Verkäufer in Verbindung.
- Jetzt könnt ihr euren Anspruch auf Nacherfüllung geltend machen. Das geht in Form von Reparatur oder Ersatz.
- Eine angemessene Zeit zur Behebung sind ungefähr 10 Tage. Setzt diese Frist am besten in eurem Schreiben fest.
- Meldet sich der Verkäufer nicht, könnt ihr vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder in einigen Fällen auch Schadensersatz fordern.
- Prüft auch die Garantie vom Hersteller und wendet euch an ihn.
Welche Gesetze werden geltend gemacht?
- Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB)
- Rücktrittsrecht (§ 440 BGB)
- Rücktritt wegen nicht (vertragsmäßig) erbrachter Leistung (§ 323 BGB)
- Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht (§ 326 Abs. 5 BGB)
- Minderung (§ 441 BGB)
- Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB)
Diese drei Arten der Nacherfüllung gibt es:
- Die mangelhafte Ware wird repariert.
- Die mangelhafte Ware wird ausgetauscht.
- Die Ware wird ohne Mängel erneut ausgeliefert.
Der Käufer bestimmt hierbei, welche Art der Nacherfüllung stattfinden soll. Beim Kauf von Verbrauchsgütern kann diese Entscheidung nicht auf den Verkäufer verlagert werden.
Selber reparieren: Alternativ kann der Käufer die Mängel selbst beheben und vom Verkäufer die entstandenen Kosten als Schadensersatz geltend machen (§ 437 Nr. 3 BGB).
Was tun, wenn der Verkäufer sich mit der Reparatur ewig Zeit lässt?
Wenn der Verkäufer euch wieder und wieder vertröstet, solltet ihr ihm eine angemessene Frist setzen (Beispiel: 5 bis 10 Werktage). Gebt dabei gleich mit an, dass ihr ansonsten vom Kauf zurücktretet. Wird eure Ware in der Zeit nicht repariert, dürft ihr euer Geld zurückverlangen.
Für eine Garantie braucht ihr eine Garantieerklärung des Herstellers oder Händlers. Wenn ihr so etwas nicht habt, habt ihr aber immer noch die Gewährleistung von mindestens 12 bis 24 Monaten, die ihr geltend machen könnt.
Fazit
Garantie: Meistens garantieren Hersteller freiwillig, dass bestimmte Teile oder die ganze Ware über einen bestimmten Zeitraum funktioniert. Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei egal. Was genau die Garantie umfasst, könnt ihr in der Garantieerklärung nachlesen. Die rechtliche Grundlage regelt § 443 des BGB.
Gewährleistung: Der Verkäufer verpflichtet sich bei einem Kaufvertrag, dem Käufer Ware ohne Mängel zu übergeben. Liegt bei der Ware ein Sachmangel vor, habt ihr den Anspruch auf Reparatur oder Ersatz. Die rechtliche Grundlage regeln hier § 434 und § 435 des BGB.

