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„Corona-Impfurlaub“ für Mitarbeiter: Dieser Tech-Riese zahlt

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Was hilft gegen Corona? Impfen, impfen und nochmals impfen. Doch müssen Arbeitnehmer für den lebensrettenden Piks im Arm etwa noch Urlaub nehmen? Ein Tech-Riese findet darauf jetzt eine eindeutige Antwort.

 
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Der Impffortschritt gegen Corona in den USA ist überdeutlich, bisher wurden so schon über 143 Millionen Dosen unters Volk gebracht – entspricht circa 43 Impfdosen pro 100 Einwohner. Hierzulande erhielten dagegen erst viel weniger Menschen ein Impfangebot. In den Mittelpunkt der Corona-Impfung gelangen so in den USA auch immer mehr normale Arbeitnehmer, nicht nur Ältere und Risikogruppen. Ein bekannter Tech-Riese ermutigt seine Mitarbeiter sich impfen zu lassen und belässt es jetzt nicht nur bei bloßen Worten.

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„Corona-Impfurlaub“ für Apples Mitarbeiter

Der große Impfbefürworter heißt Apple. Der iPhone-Hersteller kann zwar seine Belegschaft noch nicht direkt selber impfen, ermutigt sie aber das allgemeine Impfangebot wahrzunehmen. Schließlich profitieren nicht zuletzt auch Firmen von einer Normalisierung der pandemischen Lage. Hierfür schickt Apple die Mitarbeiter quasi in den „Impfurlaub“, wie Bloomberg berichtet. Dahinter verbirgt sich natürlich kein entspannter Ausflug, sondern am Ende die bezahlte Freistellung für einen Impftermin – Mitarbeiter müssen also nicht extra Urlaub dafür verplanen. Ebenso für Apple selbstverständlich ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für diejenigen, die Nebenwirkungen durch die Impfung erfahren sollten.

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Diese Frage stellen sich derzeit viele Menschen in Deutschland, im Video gibt es die Antwort:

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Doch wie ist die Situation eigentlich hierzulande, müssen Arbeitnehmer für einen Impftermin Urlaub nehmen beziehungsweise sich Fehlzeiten anrechnen lassen?

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Wie ist das eigentlich in Deutschland, muss ich Urlaub nehmen?

Eigentlich sind Arztbesuche ohne akute Erkrankung, also solche zur Vorsorge, grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Dazu zählen dann normalerweise auch Impfungen. Wer dies nicht möchte, müsste demnach also beispielsweise dann Urlaub nehmen. Doch es gibt Ausnahmen, festgehalten im § 616 BGB. Einschlägig ist dies dann, wenn es dem Arbeitnehmer nämlich unverschuldet nicht möglich ist, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu nehmen.

Eine solche Ausnahme besteht wohl derzeit auch bei den Corona-Impfungen, da es ja nicht wirklich möglich ist, Einfluss auf den Termin zu nehmen. Dieser wird momentan in der Regel offiziell zugewiesen. Ergo: Ein gerechtfertigter Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für einen Impftermin während der Arbeitszeit dürfte in Deutschland wohl bestehen. Ein Garant für die Zukunft ist dies aber nicht, spätestens wenn sich die Situation entspannt und Termine flexibel vergeben werden können, fällt wohl auch der Anspruch auf eine bezahlte Freistellung. Doch an diesem Punkt sind wir in Deutschland bekanntlich noch lange nicht.

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