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Kabel-TV-Chaos: Verbraucherschützer warnen vor Vertreter-Flut

Das Nebenkostenprivileg fällt im Sommer weg. (© IMAGO / Michael Gstettenbauer)
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Ab Juli steht für Millionen Mieter in Deutschland eine wichtige Änderung an: Das Nebenkostenprivileg für Kabel-TV fällt weg. Verbraucherschützer warnen schon jetzt vor neuen Fallen. Bei Haustürgeschäften mit Vertretern und Drückerkolonnen sollten Mieter besonders vorsichtig sein.

Nebenkostenprivileg: Warnung vor Haustürgeschäften

Ab Sommer dieses Jahres müssen sich viele Mieter auf eine große Änderung beim Kabelfernsehen einstellen: Das bisherige Modell, bei dem die Kosten für den Fernsehanschluss einfach über die Nebenkosten abgerechnet wurden, fällt weg.

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Was zunächst nach mehr Freiheit für die Verbraucher klingt, birgt auch Risiken. Experten der Verbraucherzentrale Thüringen warnen jetzt vor übereilten Entscheidungen für neue TV-Verträge und vor den Tricks dubioser Tür-zu-Tür-Verkäufer.

Mit der Gesetzesänderung eröffnet sich den Anbietern ein neues Jagdrevier: Rund zwölf Millionen Menschen in Deutschland werden zu potenziellen Neukunden. Einige Unternehmen, darunter Schwergewichte wie Vodafone, setzen zum Teil auf aggressive Vertriebsstrategien direkt an der Haustür. Dabei werden nicht selten falsche Versprechungen gemacht oder Druck ausgeübt. Die Botschaft der Verbraucherschützer ist klar: Nicht unter Druck setzen lassen und Angebote genau prüfen.

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Nicht nur aggressive Verkaufsmethoden, sondern auch regelrechte Betrügereien könnten in nächster Zeit stark zunehmen. Verbraucherschützer berichten bereits von Fällen, in denen sich Betrüger als Techniker ausgeben, um in Wohnungen zu gelangen oder angebliche kostengünstige Verträge zur Unterschrift vorlegen (Quelle: MDR).

Die wichtigsten Streaming-Anbieter im Vergleich:

Der große Streaming-Vergleich 2023
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Haustürgeschäfte: Widerrufsrecht als Rettungsanker

Wer an der Haustür vorschnell einen Vertrag unterschrieben hat, kann sich auch in diesem Fall auf das 14-tägige Widerrufsrecht berufen. Es erlaubt Verbrauchern, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

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