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Rückschlag für Verbraucher: Für Kabelanschluss wird weiter draufgezahlt

Das Nebenkostenprivileg kommt Mieter beim TV-Anschluss weiter teuer zu stehen. (© GIGA)
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Das Nebenkostenprivileg ist für viele Mieter ein Ärgernis sondergleichen, vor allem in Zeiten von Streaming. Denn selbst wer den TV-Anschluss nicht nutzt, muss trotzdem zahlen. Das wird auch noch eine Weile so bleiben, wie der BGH jetzt entschieden hat.

Eigentlich ist das sogenannte Nebenkostenprivileg schon abgehakt. Eine bereits vor Jahren angestoßene Reihe von Gerichtsprozessen sollte der Umlagefähigkeit von TV-Anschlussgebühren schneller ein Ende machen als es ohnehin kommt.

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BGH-Urteil: Nebenkostenprivileg bleibt bis zum bitteren Ende

In schon dritter Instanz hat nun aber der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtmäßigkeit bestätigt. Mieter müssen weiter für einen kostenpflichtigen TV-Anschluss im Haus bezahlen, den Vermieter wählen und über die Nebenkosten an Bewohner weiterreichen. Ob Mieterinnen und Mieter den Anschluss nutzen oder haben wollen, zählt dabei nicht (Quelle: BGH).

Für Verbraucher heißt das, es kommen weiter unnötige Kosten auf sie zu. Mit den Prozessen hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zumindest erreichen wollen, dass Mieter nicht mehr als 24 Monate an Kabelverträge gebunden werden können, die Vermieter etwa für das gesamte Haus abgeschlossen haben. Außerdem hätten Vermieter 12 Monate Verträge anbieten sollen, um dem Telekommunikationsgesetz (TKG) gerecht zu werden.

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Die bisherige Praxis verstoße gegen die Wahlfreiheit der Mieter und benachteilige andere Telekommunikationsanbieter, so das Argument. Die Bundesrichter sehen es anders. Die Mietverträge würden in ihrer jetzigen Form genügen, sie seien jederzeit kündbar mit entsprechender Frist und würden dem TKG nicht widersprechen.

Mieter zahlen weiter: TKG-Novelle bringt Umlagefähigkeit für Glasfaser

Die Richter bestätigen damit die Gültigkeit des Nebenkostenprivilegs, das in seiner jetzigen Form aber nicht mehr lange bestehen wird. Zum 1. Dezember tritt die Neufassung des TKGs in Kraft. Mit ihr wird das Nebenkostenprivileg für TV-Anschlüsse abgeschafft, endgültig aber erst nach Ende einer Übergangsfrist bis einschließlich 30. Juni 2024.

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Doch auch das bedeutet nicht zwangsläufig eine Entlastung für Mieter bei den Nebenkosten. Die TKG-Novelle sieht vor, nach dem gleichen Schema in Zukunft Kosten für Glasfaser-Anschlüsse ins Haus umlegen zu lassen. Das soll den Ausbau für Vermieter attraktiver machen, Mieter können weiter zur Kasse gebeten werden.

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