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Kein Zugang zur Bahncard: Verbraucherschützer schlagen Alarm

Die Bahncard aus Plastik verschwindet bald. (© IMAGO / Future Image)
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Ein Digitalisierungsprojekt der Deutschen Bahn stößt bei Verbraucherschützern auf Kritik. Sie stören sich daran, dass die Bahncard 25 und 50 künftig nur noch digital erhältlich sein soll. Damit würden bestimmte Personengruppen von Bahn-Vorteilen ausgeschlossen, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

 
Deutsche Bahn
Facts 

Bahncard nur noch digital: Kritik von Verbraucherschützern

Ab dem 9. Juni 2024 stellt die Deutsche Bahn ihre Rabattkarten komplett auf digitale Versionen um. Die Neuerung soll den Plastikverbrauch bei neu ausgegebenen Bahncard 25 und Bahncard 50 unnötig machen und dem allgemeinen Trend zur Online-Buchung Rechnung tragen.

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Dass es die Bahncard nur noch in digitaler Form gibt, könnte für bestimmte Kundengruppen zu Problemen führen. Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) benachteiligt die Umstellung diejenigen, die keinen Internetzugang haben oder aus Datenschutzgründen kein Online-Kundenkonto einrichten wollen.

Vorständin Ramona Pop hält nichts von der Entscheidung der DB. Sie schließe Menschen ohne Zugang zu digitalen Medien von Tarifvorteilen aus. Pop fordert, dass die Bahncard für alle zugänglich bleibt und auch ein Papierausdruck ohne digitales Konto möglich sein muss (Quelle: VZBV).

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Angesichts der Kritik bleibt abzuwarten, wie die Deutsche Bahn auf die Forderungen reagiert und ob Anpassungen vorgenommen werden, um eine inklusive Lösung für alle Reisenden zu finden. Eigentlich wollte die Bahn mit der digitalen Umstellung rund 30 Tonnen Plastik pro Jahr einsparen.

Nicht nur mit der Bahncard lässt sich Geld sparen:

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Bahncard: Digitale Variante kann ausgedruckt werden

Besitzer einer digitalen Bahncard haben die Möglichkeit, sich eine physische Variante auszudrucken. Das geht im Kundenbereich auf bahn.de. Hierfür ist allerdings ein Kundenkonto erforderlich, das beim Kauf einer Bahncard nicht angelegt werden muss.

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Bestehende Bahncards aus Plastik behalten auch nach dem Umstellungsstichtag am 9. Juni 2024 ihre Gültigkeit. Sie können bis zum aufgedruckten Gültigkeitsende weiter genutzt werden.

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