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Richter-Klatsche für Sky: Gericht verbietet bisherige Praxis

Sky Deutschland muss sein Kündigungsverfahren vereinfachen. (© IMAGO / snowfieldphotography)
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In einem bemerkenswerten Verfahren wurde Sky Deutschland dazu verurteilt, den Kündigungsprozess für seine Kunden zu vereinfachen. Das Landgericht München folgte damit der Argumentation der Verbraucherzentrale NRW. Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen, da Sky Berufung gegen die Entscheidung einlegt.

 
Sky Deutschland
Facts 

Gericht: Sky muss Kündigungsverfahren vereinfachen

Das Landgericht München I hat Sky Deutschland eine unzulässige Erschwerung des Kündigungsverfahrens bescheinigt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen den Pay-TV-Anbieter geklagt, weil dieser seinen Kunden die Kündigung unnötig erschwere.

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Seit Juli 2022 muss laut Gesetz eine leicht zugängliche Online-Option zur Vertragskündigung zur Verfügung stehen. Diesen Anforderungen kam Sky jedoch nicht nach: Die Kündigungsoption sei schwer auffindbar und schlecht lesbar gestaltet gewesen, so die Verbraucherschützer.

Der Streit entzündete sich an der Gestaltung der Sky-Webseite. Während der Button für den Vertragsabschluss auffällig blau hervorgehoben war, war die Kündigungsmöglichkeit kleiner und in unauffälligem Grau gehalten. Das Gericht sah darin eine unzulässige Hürde, die den Kunden die Kündigung unnötig schwer mache.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – und Sky will den Kampf nicht einfach aufgeben. Eine Sprecherin von Sky Deutschland erklärte, man sei anderer Meinung als das Gericht und werde deshalb Berufung einlegen (Quelle: Meedia). Weitere Details zum laufenden Verfahren wollte Sky nicht kommentieren.

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Verbraucherzentrale sieht sich bestätigt

Die Verbraucherzentrale NRW zeigt sich erfreut über den vorläufigen Erfolg vor Gericht. Wolfgang Schuldzinski betont als Vorstand die Bedeutung des Urteils für den Verbraucherschutz. Die Entscheidung des Gerichts stärke die Position der Verbraucher und sei ein wichtiges Signal gegen rechtswidrige Praktiken bei Kündigungen (Quelle: Verbraucherzentrale NRW).

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