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Strom sparen wird leichter: EU setzt sich für Verbraucher ein

Stecker ziehen statt Standby? Eine neue EU-Verordnung will beim Stromsparen unterstützen (© GIGA)
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Seitdem die Preise für Strom und Gas in Deutschland in die Höhe geschnellt sind, wird auch der Energieverbrauch unserer Elektrogeräte immer relevanter. Eine neue EU-Verordnung will die Verbrauchenden beim Stromsparen unterstützen.

Standby-Modus: EU-Gesetz soll Stromverbrauch senken

Werden Waschmaschine, Fernseher oder die PS5 nicht genutzt, stellt man sie häufig auf Standby, anstatt sie auszuschalten oder den Stecker zu ziehen. Viele Geräte verbrauchen im Standby-Zustand aber immer noch zu viel Strom. Das soll mit einer neuen EU-Verordnung geändert werden.

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Bereits 2008 wurde eine Verordnung zum Ökodesign vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet. So wurde schon für 2005 der Energieverlust auf 47 Terrawattstunden (TWh), also 47 Milliarden Kilowattstunden, geschätzt und ungefähr 19 Millionen Tonnen an CO2-Emmissionen (die vollständige Verordnung findet ihr hier). Kürzlich wurde diese Ökodesign-Verordnung von der EU-Kommission erweitert: Galt die vorige Verordnung für Haushalts- und Bürogeräte, wurde sie nun unter anderem für kleinere Netzgeräte, wie WLAN-Router und Modems, aber auch drahtlose Elektronik wie Bluetooth-Lautsprecher, Spielekonsolen und Streaminggeräte angepasst. Ziel der neuen Vorgaben ist es, bis zum Jahr 2030 den Stromverbrauch um jährlich 4 TWh zu senken. Damit können jährlich 1,36 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden (Quelle: Europäische Kommission).

Wasserkocher und Kaffeemaschine sind an zwei Steckdosen angesteckt.
Bei Wasserkocher, Kafeemaschine etc. zieht man nicht immer den Stecker. So kann die Stromrechnung schnell steigen (Bildquelle: Imago / Michael Gstettenbauer)

Die neuen Vorschriften verlangen, dass die Leistungsaufnahme eines ausgeschalteten Geräts nicht mehr als 0,5 Watt betragen darf. Nach zwei Jahren sinkt der Wert auf 0,3 Watt. Ebenso dürfen 0,5 Watt nicht überschritten werden, wenn sich das Gerät – mit oder ohne Anzeige – im Standby-Modus befindet. Soll eine Informations- oder Statusanzeige, oder eine andere Funktion aktiviert werden, wird die Leistung auf 0,8 Watt begrenzt (die vollständige Verordnung findet ihr hier). 

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Mit der neuen Verordnung richtet sich die EU-Kommission an Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure. Dabei ist es ihnen sowohl untersagt, die Leistungswerte bei Überprüfungen zu fälschen oder die entsprechenden Normwerte mit Soft- oder Firmware-Aktualisierungen zu umgehen.

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Mit der Aktualisierung der Ökodesign-Verordnung will die EU-Kommission zusätzlich den Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegenkommen: Denn durch die Energieeinsparung können bis 2030 voraussichtlich 530 Millionen Euro jährlich gespart werden. Da die Ökodesign-Verordnung kürzlich verabschiedet wurde, tritt sie in Anfang Mai in Kraft. Die Hersteller haben dann 2 Jahre Zeit, die Regeln entsprechend umzusetzen.

Mehr zum Thema Energiesparen findet ihr hier:

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