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Verbraucherschützer warnen: Schließt keinen Glasfaser-Vertrag an der Tür ab

Vom Glasfaser-Vertrieb an der Haustür halten Verbraucherschützer wenig. (© IMAGO / Arnulf Hettrich)
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An der Haustür werden zunehmend Glasfaser-Verträge verkauft. Verbraucherschützer mahnen zur Vorsicht: Zwar kann sich ein früher Vertragsabschluss tatsächlich lohnen, doch Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen. Auch an der Tür gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

 
Deutsche Telekom
Facts 

Verbraucherzentrale warnt vor Glasfaser-Vertrieb

Viele haben es schon selbst erlebt: Es klingelt an der Tür und der Vertreter eines Internetanbieters erläutert den gerade stattfindenden Ausbau des Glasfasernetzes. Anschließend soll möglichst direkt ein Vertrag unterschrieben werden, um von dem zeitlich begrenzten Angebot profitieren zu können.

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Nach Angaben der Deutschen Telekom handelt es sich bei dieser Art der Direktvermarktung um einen „sehr erfolgreichen Vertriebskanal“. Kunden würden das Angebot zu schätzen wissen. Gleichzeitig weist die Telekom aber ebenso wie andere Anbieter darauf hin, dass keine eigenen Mitarbeiter losgeschickt werden. Stattdessen überlässt man diese Aufgabe Subunternehmen (Quelle: Tagesschau).

Für Verbraucher ist kaum zu erkennen, ob die klingelnde Person bei der Telekom oder einem Subunternehmen angestellt ist. Die Verbraucherzentrale Bayern mahnt nicht nur deswegen zur Vorsicht. Die Haustür sei in jedem Fall der falsche Ort für einen Vertragsabschluss. Verbraucher sollten sich den angebotenen Vertrag in aller Ruhe durchlesen und nicht sofort unterschreiben. Mieter sollten zudem vorher mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung sprechen.

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Glasfaser: Vertrag bedeutet keinen Anschluss

Verbraucher sollten auch wissen, dass die Unterschrift eines Vertrages nicht automatisch bedeutet, dass der Haushalt auch mit einem Glasfaseranschluss rechnen kann. Anbieter würden über Vertreter erst prüfen, ob sich ein Aufbau vor Ort überhaupt lohnt. Sollte kein Aufbau stattfinden, können Verbraucher aus ihrem Vertrag aussteigen. Auch gilt das bei Haustürgeschäften übliche 14-Tage-Widerrufsrecht.

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