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6 Wochen zum Quartalsende kündigen: Was müsst ihr dabei beachten?

© mediaphotos / GettyImages
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Es kommt oft vor, dass man in einem Vertrag eine Formulierung findet, die nicht ganz schlüssig ist. Hier erklären wir euch, was „6 Wochen zum Quartalsende kündigen“ bedeutet und was ihr hierbei beachten müsst. 

Einen Vertrag abzuschließen ist einfach. Doch dann die Frist nicht zu verpassen, diesen wieder zu kündigen, ist nicht immer ganz so leicht. Viele Firmen, Arbeitgeber, Clubs und Shops haben konkrete Kündigungsfristen, die nicht verpasst werden sollten. Im schlimmsten Fall verlängert sich der Vertrag wieder um die gleiche Zeit. Auch die Formulierungen im Vertragstext helfen da nicht immer weiter. Deshalb erklären wir euch hier, was „6 Wochen zum Quartalsende kündigen“ bedeutet.

Das solltet ihr beachten

Vor allem in einem Arbeitsverhältnis kommt es oft dazu, dass eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vor Quartalsende greift. Die gilt nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber. Dies ermöglicht beiden Parteien, in den 6 Wochen einen neuen Job oder einen neuen Arbeiter zu finden. Sollte die Kündigung nicht fristgerecht erfolgen, besteht das Verhältnis fort (Ausnahme ist die fristlose Kündigung). 

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Um die Frist von 6 Wochen zu beachten, gelten folgende Daten als letzter Tag, an dem die Kündigung eingehen kann. Beachtet also bei dem Postweg, dass euer Brief einige Tage braucht, ehe er bei der zuständigen Stelle ankommt. Aus diesem Grund empfehlen wir bei Postversand noch weitere Tage einzuplanen und unbedingt eine Kündigung per Einschreiben zu wählen. Wenn ihr also zum Ende des Quartals kündigen wollt, gelten diese Daten:

  • Der 17.02. für das Quartalsende am 31.03 (erstes Quartal)
  • Der 19.05 für das Quartalsende am 30.06 (zweites Quartal)
  • Der 19.08 für das Quartalsende am 30.09 (drittes Quartal)
  • Der 18.11 für das Quartalsende am 31.12 (viertes Quartal)
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So reicht ihr eure Kündigung ein

Der traditionelle Weg, um eine Kündigung einzureichen ist immer noch auf dem Postweg. Diese Variante ist rechtlich gesehen auch immer noch die sicherste. Manche Arbeitgeber erlauben auch eine E-Mail, doch um sicherzugehen, dass es auch rechtmäßig ist, empfehlen wir die Kündigung per Post, genauer per Einschreiben.

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  1. Nutzt für euer Schreiben am besten eine Kündigungsvorlage aus dem Internet
  2. Tragt eure Daten ein
  3. Druckt die Kündigung aus und unterschreibt sie
  4. Schickt diese fristgerecht und versichert an den gewünschten Ort

Ihr solltet auch erwähnen, dass ihr gerne eine Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungsdatums des Vertrages hättet. Wenn ihr diese nicht bekommt, solltet ihr erneut Kontakt aufnehmen, um sicher zu gehen.

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