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VLH kündigen: So beendet ihr die Mitgliedschaft

© Pra-chid / GettyImages

Der VLH berät seine Mitglieder in Bezug auf Steuerangelegenheiten und bietet verschiedene Dienstleistungen an. Wie ihr eure Mitgliedschaft bei dem Verein kündigt, zeigen wir hier auf GIGA. 

Die Mitgliedschaften beim Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V. unterteilen sich in mehrere Beitragsklassen – diese lassen sich jedoch alle auf dieselbe Weise kündigen. Wie das geht und worauf ihr dabei achten solltet, erklären wir euch in diesem Artikel. 

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VLH kündigen: Online-Kündigungsformular 

Die Mitgliedschaft bei der VLH könnt ihr immer zum Jahresende kündigen. Für eine fristgemäße Beendigung der Mitgliedschaft muss die Kündigung bis zum 31. Oktober bei der VLH eingegangen sein. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung könnt ihr einfach auf der Website der VLH durchführen: 

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  1. Füllt das Online-Formular mit euren entsprechenden Daten aus. 
  2. Die E-Mail-Adresse ist optional – wir empfehlen euch, diese jedoch anzugeben. Dadurch könnt ihr die Kündigungsbestätigung schneller erhalten. 
  3. Bestätigt die Datenschutzbestimmungen und klickt auf „Senden“. 

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VLH kündigen: Per E-Mail oder per Post 

Wenn ihr die Kündigung selbst verfassen und euch nicht auf die Webseite des Anbieters verlassen möchtet, geht ihr wie folgt vor: 

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  1. Gebt euren Namen, eure Adresse sowie eure achtstellige Mitgliedsnummer an. 
  2. Fordert die Kündigung zum Ende des entsprechenden Kalenderjahres und gebt einen Kündigungsgrund an. 
  3. Bittet um eine schriftliche Kündigungsbestätigung
  4. Sendet die Kündigung entweder per Mail an info@vlh.de oder per Einschreiben an folgende Adresse: 

Lohnsteuerhilfeverein 
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Vorstand
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt an der Weinstraße

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