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BGH-Urteil: Dashcam-Videos sind vor Gericht zulässig, aber …

© Getty Images/ GOLFX
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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist endlich da: In Deutschland dürfen Dashcam-Aufnahmen nun als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen verwendet werden. Allerdings sind die Auto-Kameras deshalb nicht bedenkenlos „legal“ – denn es gibt wichtige Einschränkungen seitens des Datenschutzrechts.

Dashcam sind als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden und sein Urteil dürfte den deutschen Straßenverkehr in eine neue technische Ära befördern. Bisher waren Dashcams weitestgehend nutzlos: Sie filmen zwar das Verkehrsgeschehen aus der Sicht des Fahrers, aber die Aufnahmen wurden nach Unfällen nicht von Gerichten anerkannt – die Rechtslage war unklar. Genau das ist ab jetzt anders: Der BGH in Karlsruhe hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen ab sofort bei Unfall-Prozessen genutzt werden dürfen (VI ZR 233/17).

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Dem Urteil vorangegangen ist die Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt, dessen Dashcam-Aufzeichnungen weder vom Amts- noch vom Landgericht Magdeburg berücksichtigt wurden. Man darf davon ausgehen, dass sich nach dem Karlsruher Urteil nun viele Autofahrer in Deutschland eine Dashcam zulegen werden:

Wie man eine YI Smart Dash Camera im Auto installiert (Herstellervideo)
Wie man eine YI Smart Dash Camera im Auto installiert (Herstellervideo)

Dashcams legal? Das ist Abwägungssache

Es gibt Einschränkungen: Das heutige Dashcam-Urteil bedeutet nicht, dass man nun automatisch immer filmen darf – permanente Aufzeichnungen bleiben aufgrund des Datenschutzrechts verboten. Das unbemerkte Filmen von Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen gilt in Deutschland als Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Stattdessen verweisen die Richter auf die Möglichkeit, „kurze, anlassbezogene Aufzeichnungen“ zu erstellen, beispielsweise durch ein „dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen.“

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Das Auslösen der dauerhaften Speicherung sollte erst „bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges“ stattfinden. Zur Verwendbarkeit der Aufnahmen vor Gericht erklärt der BGH, es sei „aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen“ zu entscheiden.

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Die Grafik zeigt Empfehlungen des ADAC zur Nutzung von Dashcams in ausgewählten europäischen Ländern. Zu Deutschland gibt es noch keine eindeutige Empfehlung des ADAC. (Bildquelle: Statista /ADAC)

Jeder zweite Deutsche ist laut einer aktuellen Umfrage dafür, dass Dashcams in Deutschland sogar zur Pflichtausstattung in Fahrzeugen gehören sollten. Von 2015 bis 2017 wurden rund 150.000 Dashcams in Deutschland verkauft, im Schnitt für 88 Euro. Einige Modelle lassen sich mit dem Smartphone verbinden (z.B. Anker ROAV) und bieten hierfür eigene Apps an.

Wie in der Grafik zu sehen, sind Dashcams in vielen europäischen Ländern bereits seit Jahren im Straßenverkehr verbreitet, sodass der ADAC die Verwendung von Dashcams bei Auslandsreisen empfiehlt.

Quellen: Bundesgerichtshof, Tagesschau

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