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Betrunken E-Scooter fahren: Gericht fällt eindeutiges Urteil

Alkohol auf dem E-Scooter kann zum Problem werden. (© IMAGO / Michael Gstettenbauer)
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Wer sich betrunken hinters Steuer setzt, riskiert viel. Auch bei E-Scooter und Fahrrad ist das Risiko von Unfällen und Verletzungen größer als im nüchternen Zustand. Immerhin droht euch aber wenigstens eine Gefahr nicht, wie ein Gericht bestätigt hat. Dabei geht es um die Fahrerlaubnis.

 
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Fahrverbot für E-Scooter? Gericht macht mit einer großen Sorge Schluss

Wer mit dem Auto unterwegs ist und dabei die zulässige Promille-Grenze von 0,5 überschreitet, riskiert neben der eigenen Gesundheit und der anderer auch empfindliche Strafen. Für viele Autofahrer dürfte der Entzug der Fahrerlaubnis zu den schlimmsten Folgen gehören. Zumindest das braucht ihr aber nicht fürchten, wenn ihr mit E-Scooter oder Fahrrad unterwegs seid.

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Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Einer Urteilsbegründung zufolge können Behörden keine Fahrverbote für E-Scooter und Fahrräder aussprechen. So sei der Rechtsstand bisher (Quelle: t-online).

Das Verhältnis von Fahrrädern und E-Scootern verglichen zum Pkw, ist in diesem Zusammenhang strittig. So könne der Fahrerlaubnisverordnung zufolge grundsätzlich durch Behörden verboten werden, dass bestimmte Personen ein Fahrzeug führen dürfen. Die Fahrerlaubnisverordnung ist bundesweit gültig.

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Der Ansicht der Münchner Richter zufolge regele die Verordnung aber nicht ausreichend genau, dass die Vorschriften analog auch für Fahrzeuge gelten könnten, bei denen bisher generell kein Führerschein benötigt wird. Genau das trifft aber bei E-Scootern sowie Fahrrädern zu. Auch E-Bikes bis 25 km/h sind nicht an eine Fahrerlaubnis gebunden.

In der Urteilsbegründung heißt es, dass von E-Scootern und Fahrrädern ein anderes Gefahrenpotenzial ausgehe. Daher könnten dort nicht ohne Weiteres die gleichen Maßstäbe angesetzt werden wie beim Auto.

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Was könnt ihr mit dem E-Scooter machen – und was nicht?

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Betrunken auf E-Scooter und E-Bike – und schon ist der Lappen weg

Aber Achtung, die Entscheidung der Richter bezieht sich nur auf die Fahrt mit nicht weiter geregelten Fahrzeugen. Wer also betrunken auf Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter erwischt wird – die Promillegrenze beträgt hier 1,6 –, kann zwar kein Verbot kassieren, Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter zu fahren. Den Führerschein fürs Auto kann euch die Aktion aber trotzdem kosten.

Das letzte Wort in der Angelegenheit ist noch nicht gesprochen: Das Bundesland Bayern kann theoretisch bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

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