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Führerschein abgeben: Auto ohne Führerschein gefahren?

Wenn ihr noch mit einem alten Führerschein unterwegs seid, könntet ihr bei der nächsten Kontrolle in Schwierigkeiten kommen. (© IMAGO / snowfieldphotography)
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Wenn ihr zu tief ins Glas geschaut habt und trotzdem von der Party nach Hause fahrt, in Straßenrennen leidenschaftlich gerne Punkte in Flensburg sammelt oder anderweitig im Straßenverkehr Mist gebaut habt, ist der Führerschein schnell weg – ganz zu schweigen von den enormen Bußgeldern, die ihr oft zahlen müsst. Was ihr alles zu Fahrverbot, Fristen für den Einspruch und dem Fahren ohne Führerschein wissen solltet, erfahrt ihr in diesem Ratgeber.

 
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Führerschein abgeben: Fahrverbot & Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot wird ausgesprochen, wenn ihr eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln zu verantworten habt – oft habt ihr dann auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Dabei kommt ein Fahrverbot selten alleine: Meist wird zeitgleich eine Geldstrafe erteilt. Für eine Ordnungswidrigkeit kann ein Fahrverbot für maximal 3 Monate ausgesprochen werden.

Solltet ihr in einem nicht fahrtüchtigen Zustand hinter dem Steuer erwischt werden oder euch ein schwerwiegendes Delikt zu Schulden kommen lassen, dann wird euch die Fahrerlaubnis entzogen. Damit verliert ihr die Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen. Nach Ablauf einer individuell festgelegten Sperrfrist könnt ihr erneut eine Fahrerlaubnis beantragen. Diese kann einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten bis 5 Jahre betragen. Verkürzen könnt ihr diese unter Umständen über die Teilnahme an speziellen Programmen, Nachschulungen, Fahreignungsseminaren oder Therapien.

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Zudem bekommt in der Regel eine Geldstrafe sowie Punkte im Fahreignungsregister. Wenn ihr die Fahrerlaubnis neu beantragt, kann zudem von euch verlangt werden, an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) teilzunehmen. Die Beantragung muss etwa drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist erfolgen.

Maximale Punkte in Flensburg: Dann ist der Führerschein weg

Direkt vorneweg: Ihr bekommt nicht bei jedem kleineren Fehlverhalten im Straßenverkehr einen Punkt in Flensburg. Erst ab härteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), also Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bekommt ihr einen oder sogar mehrere Punkte im Fahreignungsregister. Ab 8 Punkten in Flensburg ist der Lappen weg.

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Gründe, warum euch der Führerschein abgenommen werden kann, findet ihr in § 69 des Strafgesetzbuches (zum Gesetz). Unterteilt werden die Vergehen wie folgt:

  • Ordnungswidrigkeit:  1 Punkt in Flensburg
  • Grobe Ordnungswidrigkeit: Fahrverbot und Straftat plus 2 Punkte in Flensburg
  • Straftat: Entziehung der Fahrerlaubnis plus 3 Punkte in Flensburg

In diesem Artikel erklären wir euch die Punkte im Fahreignungsregister. Zudem findet ihr dort auch weitere Informationen zu Vergehen und den entsprechenden Strafen:

Einspruch gegen das Fahrverbot & Abgabefrist

  • Habt ihr euren Bußgeldbescheid mit der Information zum Fahrverbot erhalten, habt ihr zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen, da es ansonsten als rechtskräftig gilt.
  • Den Bußgeldbescheid erhaltet ihr von der Bußgeldbehörde des zuständigen Bundeslandes. Diesem entnehmt ihr die genauen Bedingungen. Ist es euer erstes Vergehen, könnt ihr innerhalb von vier Monaten selbst bestimmen, wann ihr euren Führerschein bei der Bußgeldstelle oder der Polizei abgebt.
  • Seid ihr Wiederholungstäter und habt in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot bekommen, habt ihr nur 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides Zeit, um den Führerschein abzugeben. Er kann auch per Post eingeschickt werden.
  • Möchtet ihr das Fahrverbot aufteilen, ist das leider nicht möglich. Das Fahrverbot gilt durchgehend.
  • Werdet ihr beim Fahren ohne Führerschein erwischt, obwohl euch das Dokument entzogen wurde (Fahrverbot), begeht ihr eine Straftat gemäß § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (zum Gesetz). Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe.
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Führerschein abgeben: Notwendige Dokumente

Innerhalb der 4 Monate müsst ihr also den Führerschein in amtlichen Gewahrsam geben. Bevor ihr den Weg zum Amt antretet, solltet ihr allerdings Folgendes mitnehmen:

  • Euren Führerschein natürlich.
  • Den Bußgeldbescheid.
  • Das Aufforderungsschreiben zur Führerscheinabgabe.
  • Einen Identitätsnachweis in Form von Personalausweis oder Reisepass.

Führerschein abgeben: Fahrverbot vermeiden

Wenn euch das Fahren verboten wurde, bezieht sich das nicht nur auf Autos. Ihr dürft dann nicht einmal mehr Fahrzeuge verwenden, für die eigentlich keine Fahrerlaubnis notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise auch Fahrräder und E-Scooter.

Wenn ihr Beratung von einem fähigen Anwalt im Verkehrsrecht habt, könnt ihr das Fahrverbot in Ausnahmefällen vermeiden. Dann müsst ihr allerdings mit einem deutlich höheren Bußgeld rechnen. Folgende Umstände spielen euch hierbei in die Karten:

  • Es handelt sich um euer erstes Fahrverbot.
  • Ihr braucht das Auto für den Weg zur Arbeit.
  • Ihr musstet den Führerschein nicht wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch abgeben.
  • Ihr habt bisher keine Punkte in Flensburg.
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Ob diese Dinge auch auf euch zutreffen, lest ihr im erhaltenen Bußgeldbescheid.

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