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Neue Regeln für Balkonkraftwerke kommen: Das ändert sich 2024

2024 gelten für Balkonkraftwerke neue Regeln und Erleichterungen. (© IMAGO / U. J. Alexander)

Wenn ihr euch ein Balkonkraftwerk anschaffen wollt, dann solltet ihr die neuen Regeln und Erleichterungen kennen, die ab 2024 gelten werden. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf nun beschlossen, der von vielen sonnenhungrigen Anhängern von Mini-Solaranlagen schon lange gefordert wurde.

 
Balkonkraftwerk
Facts 

Balkonkraftwerk-Erleichterungen ab 2024

Balkonkraftwerke haben in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Viele Menschen wollten zuschlagen, haben das aber nicht, weil es zu viel Bürokratie gibt. Genau das soll sich 2024 ändern. Die Forderungen der Balkonkraftwerk-Experten werden erfüllt und schaffen so deutlich mehr Freiheit.

Folgende Neuerungen sollen ab 2024 gelten:

  • 800 Watt statt 600 Watt: Wechselrichter waren bisher auf eine Ausgabe von 600 Watt limitiert. Zukünftig könnt ihr 800 Watt ins Hausnetz einspeisen.
  • Solarzellen mit bis zu 2.000 Watt: Zukünftig könnt ihr Solarzellen mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt an einen Wechselrichter für Balkonkraftwerke anschließen. Bisher hatten meist Netzbetreiber davor abgeschreckt, solche Balkonkraftwerke zuzulassen, auch wenn die Wechselrichter gedrosselt waren.
  • Anmeldung: Diese ist nur noch in einem geringeren Umfang beim Marktstammdatenregister nötig. Sobald die Registrierung erfolgt ist, werden die Netzbetreiber automatisch informiert. Erst dann wird entschieden, ob der Stromzähler ausgewechselt werden muss. Habt ihr einen alten Stromzähler, der noch rückwärts läuft, dann ist das kein Problem. Ihr könnt euer Balkonkraftwerk trotzdem schon verwenden. Bisher war das verboten. Netzbetreiber haben jetzt vier Monate Zeit, um den Stromzähler zu wechseln.

Der Bundestag muss dem von der Bundesregierung beschlossenen Regeländerung zur Balkonkraftwerk-Erleichterung noch zustimmen. Wenn das passiert, dann gelten die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2024. Welcher Stecker genutzt werden darf, regelt der Beschluss im Übrigen nicht. Da soll der VDE eine Empfehlung geben. Zuletzt hatte sich dieser für Schukostecker ausgesprochen.

Das gilt aktuell noch für Balkonkraftwerke:

Balkonkraftwerke: Das solltet ihr vor dem Kauf wissen
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Was ist mit der privilegierten Maßnahme im WEG?

Nicht Teil dieses Beschlusses war die Einführung eines Rechts auf ein Balkonkraftwerk als privilegierte Maßnahme im WEG/BGB. Damit hätten Mieterinnen und Mieter einen Anspruch auf ein Balkonkraftwerk und könnten nicht mehr vom Vermieter daran gehindert werden. Dazu gibt es einen zweiten Gesetzentwurf, der wohl Ende September 2023 beschlossen werden soll, damit dieser auch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann (Quelle: Golem). Sollte das passieren, dann wäre die Montage eines Balkonkraftwerks noch viel attraktiver und einfacher.

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