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Recht auf Reparatur kommt: So können Verbraucher deutlich sparen

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Das Recht auf Reparatur wird bereits seit Längerem diskutiert. Nun haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf einen gemeinsamen Fahrplan in diesem Thema geeinigt.

Recht auf Reparatur: Bis zu 12 Milliarden Euro sparen

Wegwerfen statt reparieren – diesen Leitsatz kennen wohl viele von uns. Funktioniert das Smartphone nicht mehr so richtig, entscheidet man sich schnell für den Neukauf, anstatt das Gerät zur Reparatur zu schicken. Die Schuld liegt dabei allerdings weniger bei den Verbrauchern als vielmehr bei den Händlern. Seien es zu kurze Garantiezeiten, wenig Möglichkeiten für eine Selbstreparatur oder einfach zu hohe Reparaturkosten.

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Das soll sich ändern. Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat sich die EU-Kommission auf das Recht auf Reparatur geeinigt. Nun hat das EU-Parlament ebenso für das Gesetz gestimmt (Quelle: BMUV). Mit dem Reparaturgesetz sollen Produkte länger genutzt, weniger neue Ressourcen verbraucht und mehr CO2-Emmissionen gespart werden. Die Tagesschau spricht von rund 12 Milliarden Euro, die jährlich von Verbrauchern in der EU für neue Produkte ausgegeben werden. Entscheidet man sich öfter für eine Reparatur, kann man also deutlich sparen.

Um aus Elektromüll noch etwas herauszuholen, sollten die Geräte nicht in den Hausmüll entsorgt werden (Bildquelle: Berliner Stadtreinigung).
Mit dem Reparaturgesetz soll auch der Elektroschrott reduziert werden (Bildquelle: Berliner Stadtreinigung)

Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke arbeitet aktiv am Reparaturgesetz mit: „Viele Menschen können sich heute gar nicht mehr vorstellen, wie viele Konsumartikel man relativ einfach reparieren kann. Die Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten nimmt immer weiter ab. Das will ich ändern. Daher treiben wir in Deutschland das Recht auf Reparatur voran: 2024 will ich ein Reparaturgesetz vorlegen und eine neue Förderung für Reparatur-Initiativen starten.“

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Das Fairphone könnt ihr bereits heute selbst reparieren. Wir zeigen euch das Handy im Detail:

Fairphone 5 im Hands-On: Dieses Smartphone lässt die Hüllen fallen
Fairphone 5 im Hands-On: Dieses Smartphone lässt die Hüllen fallen

Reparaturgesetz: Diese Neuerungen sind geplant

Steffi Lemke hat es bereits angesprochen: Das Reparaturgesetz umfasst unter anderem die Förderung von Reparatur-Initiativen. Konkret plant der Bund, ehrenamtliche Initiativen, Projekte und Programme langfristig finanziell zu unterstützen, die Verbrauchern bei Reparaturen helfen. Darunter zählen unter anderem Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten. Die neue Richtlinie umfasst nicht nur die Reparatur von Kleingeräten wie Smartphones und Tablets, sondern ebenso von Haushaltsgeräten (Kühlschränke, Spülmaschinen etc.) und Fahrräder.

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Doch das EU-Parlament wendet sich auch an die Hersteller. Diese sollen mindestens 10 Jahre Ersatzteile für ihre Produkte zur Verfügung stellen. Zusätzlich müssen sie nachvollziehbare Reparaturanleitungen und kompetente Reparateure anbieten. Innerhalb der Garantie werden Reparaturen kostenfrei durchgeführt, danach die Garantiezeit um ein Jahr verlängert. Ist die Garantiezeit abgelaufen, müssen den Nutzenden kostengünstige Reparaturmöglichkeiten angeboten werden. Kurz: Der Neukauf darf nicht die erste Option sein.

Aus einer Waschmaschine kommt ganz viel Schaum heraus.
Das Reparaturgesetz schließt ebenso große Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen mit ein (Bildquelle: Imago / Design Pics)

Online-Kauf als unlösbares Schlupfloch

Ein Problem sind allerdings der Online-Käufe. Die Grünen-Politikerin Anna Cavazzini erklärt gegenüber der Tagesschau: „Auch im Recht auf Reparatur sind wir auf die Frage von Online-Marktplätzen gestoßen. Leider ist es uns nicht gelungen, eine Mehrheit zu finden im Parlament und diese stärker in die Verantwortung zu nehmen, wenn sie keinen wirtschaftlich Verantwortlichen benennen können, der für die Reparatur verantwortlich ist. Somit bleibt ein Schlupfloch für Verbraucherinnen und Verbraucher, die aus Drittstaaten online bestellen.“

Wann können wir aber nun mit dem Recht auf Reparatur rechnen? Da müssen wir uns bis mindestens 2024 gedulden. Nach der gelungenen Abstimmung arbeiten das EU-Parlament und die Mitgliedsländer nun an einer finalen Fassung des Gesetzes. Die Verabschiedung der neuen Reparatur-Richtlinie könnte im Sommer 2024 erfolgen.

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