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„GEZ“ bar bezahlen und umgehen: Geht das?


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Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring kam jüngst auf die Idee, seine GEZ-Einzugsermächtigung zu kündigen, um die fälligen Beiträge zukünftig bar zahlen zu wollen. In den Tagen nach seinem Blogpost folgten viele dem Beispiel und wollen fortan nun selbst den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ärgern, indem sie die fälligen Beiträge bar bezahlen.

 
Beitragsservice (ehem. GEZ)
Facts 

Video: Wissenswertes über den Rundfunkbeitrag

Wissenwertes zum Rundfunkbeitrag: Kosten, wer muss zahlen & wofür bezahlt man? (Video)
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Häring gibt an, durch die Barzahlung erhebliche Verwaltungskosten zu verursachen, die ihn im Ergebnis von der Beitragspflicht entbinden würden. Doch kann man sich durch das Zahlen der „GEZ“ in bar wirklich von der Zahlungspflicht befreien?

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„GEZ“ bar bezahlen: Ist das möglich?

Anfang Mai beschrieb Häring, wie er im Februar seine Einzugsermächtigung für den Beitragsservice kündigte. Sein Ziel war es, möglichst viele andere Menschen davon zu überzeugen, seinem Beispiel zu folgen, indem sie ebenfalls die Einzugsermächtigung kündigen und auf eine Barzahlung bestehen. Hierdurch würde ein entsprechender Mehraufwand mit hohen Kosten entstehen, gleichzeitig könnte so ein Protest gegen die vermeintliche Zwangsabgabe präsentiert werden. Doch funktioniert das wirklich? Ist die Zahlung der „GEZ“ in bar legal und möglich, um eventuell von der Zahlungspflicht befreit zu werden?

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Als Rechtfertigung führt Norbert Harting das Bundesbankgesetz an, nach welchem eine fällige Zahlung nicht zur Begleichung per Lastschrift oder Überweisung vorgeschrieben werden darf und Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel für Zahlungen in Deutschland akzeptiert werden muss. Hieraus leitet Harting ab, die Rundfunkgebühr auch bar zahlen zu können.

„Rundfunkbeitrag ARD ZDF Deutschlandradio“ bar bezahlen: so sieht es aus

Die Verantwortlichen der Rundfunkgebühr haben bereits kurz nach dem Blogpost reagiert. So heißt es nun auf der Webseite „Der Rundfunkbeitrag ist bargeldlos zu zahlen“. Verwiesen wird auf Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag. Dort ist zudem sogar eine Barzahlung explizit geregelt. So ist es in Ausnahmefällen, etwa bei einem fehlenden eigenen Bankkonto, möglich, die GEZ-Gebühr in bar direkt bei der Bank einzuzahlen.

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Rechtsanwalt Christian Solmecke dämpft die Hoffnungen aller deutschen Einwohner, die durch die Barzahlung die GEZ umgehen möchten. So führt er an, dass Norbert Harting den zitierten §14 aus dem Bundesbankgesetz falsch ausgelegt habe. Laut Solmecke regelt die Vorschrift, dass Zahlungen innerhalb Deutschlands mit dem Euro als gesetzliches Zahlungsmittel durchgeführt werden sollen. Eine Annahme von Banknoten anderer Staaten kann daher verweigert werden. Der Paragraph regelt hingegen nicht die Art der Zahlung, also ob in bar, per Einzug oder Überweisung gezahlt werden muss.

Der Initiator der Aktion, Häring, gibt sich allerdings noch nicht geschlagen. So führt er selbst Beispiele an, bei denen eine Zahlung des Rundfunkbeitrags in bar und ohne zusätzliche Gebühren kein Problem sei. Bis das letzte Wort gesprochen ist, werden sich somit vermutlich noch einige Anwälte den Kopf zerbrechen müssen…

Wir erklären euch, unter welchen Voraussetzungen ihr bei der GEZ kündigen könnt.

Bildquellen: qvist, AR Pictures / Shutterstock.com

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