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Gewerbe beim Finanzamt anmelden: Alles was ihr wissen müsst

© Pixabay / viarami
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Wir zeigen euch, welche Rolle das Finanzamt bei der Gewerbeanmeldung spielt und wie ihr euer Gewerbe beim Finanzamt anmelden könnt.

Wer sein eigenes Dropshipping- oder Print-on-Demand-Business gründen möchte, muss dieses zunächst als Gewerbe anmelden. Gerade für Dropshipping-Anfänger kann dies eine Herausforderung sein. Neben der Anmeldung beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt spielt dabei das Finanzamt eine wichtige Rolle. Wir erklären euch, wann und wie ihr euer Gewerbe beim Finanzamt anmeldet und auf welche Details ihr dabei achten müsst. 

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Welche Rolle spielt das Finanzamt bei der Gewerbeanmeldung eines Onlineshops?

Wer in Deutschland ein Gewerbe gründen und mit diesem Geld verdienen möchte, muss mit diesem natürlich auch Steuern abführen. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist wichtig, damit bestimmt werden kann, wie ihr besteuert werden müsst und ob Vorauszahlungen zu leisten sind. Damit ihr eindeutig steuerlich erfasst werden könnt, müsst ihr euer Gewerbe nach § 138 der Abgabenordnung (AO) elektronisch innerhalb von vier Wochen nach Start der Geschäftstätigkeit beim Finanzamt anmelden. Seid ihr aufgrund eurer Tätigkeit dazu verpflichtet, euch beim beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt zu melden, werden diese eure Anmeldung auch an das zuständige Finanzamt weiterleiten und ihr erhaltet in der Regel automatisch die Aufforderung zur steuerlichen Erfassung.

Nehmt ihr hingegen eine freiberufliche Tätigkeit auf, müsst ihr euch nicht als Gewerbe anmelden und seid dementsprechend verpflichtet euch innerhalb der Frist selbstständig um die Erfassung beim Finanzamt zu kümmern. Tipp: Ihr könnt euer Gewerbe auch online beim Finanzamt anmelden bevor ihr den Brief mit der Aufforderung erhaltet, so vermeidet ihr unnötige Wartezeit und erhaltet schneller eure Steuernummer.

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Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt mithilfe des „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ über das ELSTER-Portal. In dem Fragebogen macht ihr ausführliche Angaben zu eurer Person, der Art eurer Tätigkeit und der Höhe des zu erwartenden Gewinns und Umsatzes. Hierfür geht ihr folgendermaßen vor: 

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  1. Öffnet das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung „ELSTER“ und meldet euch mit eurem Benutzerkonto an. 
  2. Klickt in der Reiterübersicht auf „Formulare & Leistung“, „Alle Formulare“ und anschließend auf „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. 
  3. Wählt den Fragebogen, der eurer Gewerbeform entspricht, füllt die angeforderten Informationen aus und sendet den Fragebogen abschließend ab.
  4. Anschließend wird euer Antrag bearbeitet und das zuständige Finanzamt fordert von euch gegebenenfalls noch benötigte Dokumente wie eine Tätigkeitsbeschreibung oder das SEPA-Lastschriftmandat. Welches Finanzamt für euch zuständig ist, hängt von eurem Firmensitz ab.
Über das ELSTER-Portal füllt ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
Über das ELSTER-Portal füllt ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. (© GIGA)

Darauf solltet ihr achten: Habt ihr noch kein ELSTER-Benutzerkonto, müsst ihr euch hierfür zunächst registrieren. Dies kann je nach gewählter Zertifizierungsmethode bis zu zwei Wochen dauern und sollte dementsprechend früh genug vorgenommen werden. Darüber hinaus seid ihr in den meisten Fällen dazu verpflichtet, eure privaten von geschäftlichen Finanzen zu trennen und müsst im Fragebogen ein Geschäftskonto angeben – auch dieses sollte im vorhinein eingerichtet werden.

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Überlegt euch vor Bearbeitung auch ausführlich, wie hoch ihr die Gewinne für das erste und zweite Geschäftsjahr prognostiziert und ob die Kleinunternehmerregelung für euch in Frage kommt. Sind eure Prognosen deutlich zu hoch, müsst ihr gegebenenfalls sehr hohe Vorauszahlungen leisten oder steht bei zu geringen Prognosen vor einer hohen Nachzahlungsforderung.

Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Nach erfolgreicher Anmeldung teilt euch das zuständige Finanzamt eine Steuernummer zu. Diese Steuernummer benötigt ihr für alle Interaktionen mit dem Finanzamt (z.B. Steuererklärung oder Umsatzsteueranmeldung) und ihr müsst sie darüber hinaus in alle ausgestellten Rechnungen eintragen. Wer innerhalb der EU Waren und Dienstleistungen an andere Unternehmen verkaufen möchte (B2B), benötigt darüber hinaus eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.). Diese kann direkt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit beantragt werden oder alternativ zu einem späteren Zeitpunkt beim Bundeszentralamt für Steuern über das entsprechende Online-Formular angefordert werden.

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Wichtig: Stellt ihr Rechnungen an Geschäftskunden in der EU, müsst ihr immer die USt.-IdNr. statt der Steuernummer angeben. Habt ihr eine USt.-IdNr. beantragt, müsst ihr diese zukünftig nach § 5 Telemediengesetz auch in eurem Impressum angeben.

Steuerliche Vorauszahlungen 

Beim Dropshipping oder anderen Dienstleistungen gibt es hinsichtlich Steuern einiges zu beachten. Anhand des Fragenbogens zur steuerlichen Erfassung und der darin angegebenen Höhe der erwarteten Umsätze und Gewinne fordert das Finanzamt eine Steuervorauszahlung von euch. Diese Vorauszahlung lässt sich als Abschlag auf die zu erwartende Steuerschuld für das laufende Kalenderjahr verstehen und wird für die Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuer erhoben. Als Unternehmer oder Freiberufler seid ihr selbstständig dafür verantwortlich, diese Vorauszahlung an das Finanzamt zu leisten. Hierzu gibt es drei Ausnahmen:

  • Verdient ihr im Jahr weniger als 11.604 Euro (Steuerfreibetrag 2024), seid ihr weder einkommensteuerpflichtig noch müsst ihr Vorauszahlungen leisten.
  • Liegt euer jährlicher Gewinn unterhalb von 24.500 Euro zählt ihr als „Kleingewerbe“ und müsst keine Gewerbesteuer abführen.
  • Liegen eure erwarteten Umsatze im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und im Folgejahr unter 50.000 Euro, könnt ihr von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen. Diese befreit euch von der Umsatzsteuerpflicht, allerdings könnt ihr auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Alle anderen Steuern müsst ihr weiterhin zahlen. Wichtig: Nehmt ihr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, muss zukünftig auf jeder Rechnung mit einem entsprechenden Satz darauf hinweisen. Dieser muss im Kern aussagen, dass ihr aufgrund der Kleinunternehmerreglung nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet.

Treffen diese Ausnahmen nicht auf euch zu, ist es wichtig, dass ihr die entsprechenden Fristen und Termine für die Vorauszahlungen beachtet:

  • Die Vorauszahlung für die Einkommensteuer wird vierteljährlich übermittelt. Stichtag ist jeweils der 10. der Monate März, Juni, September und Dezember.
  • Verdient ihr mit eurem Gewerbe mehr als 24.500 Euro im Jahr, müsst ihr ebenfalls vierteljährlich eine Vorauszahlung auf die Gewerbesteuer leisten. Der Stichtag ist hier jeweils der 15. der Monate Februar, Mai, August und November.
  • Im Jahr der Neugründung und im Folgejahr müsst ihr monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Hieraus ergibt sich je nach Umsatzsteuerzahllast eine weitere Vorauszahlung. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss jeweils zum 10. des Folgemonats eingereicht werden.

Fazit

Wenn ihr wisst, auf welche Kleinigkeiten ihr achten müsst, ist die Anmeldung eines Gewerbes beim Finanzamt eine recht simple Angelegenheit. Die Anmeldung erfolgt über das ELSTER-Portal, welches ihr auch für eure private Steuererklärung nutzt. Wichtig ist, dass ihr darauf achtet, welche Auswirkung eure Art der Tätigkeit auf den Prozess hat (Aufforderung zur Anmeldung oder eigenständige Erfassung), ob die Kleinunternehmerregelung für euch in Betracht kommt (erwarteter Umsatz in den ersten zwei Geschäftsjahren) und ob ihr eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt (B2B-Handel außerhalb Deutschlands).

Ein präziser Business-Plan hilft euch dabei, korrekte Angaben für die steuerliche Vorauszahlung zu machen und kann auch bei der Entscheidung mit der Kleinunternehmerregelung nützlich sein. Achtet ebenfalls darauf, wie viel Zeit eventuell für erstmalige Registrierungen bei Banken oder dem Steuerportal benötigt werden, sodass ihr nicht in Verzug mit den erwarteten Fristen der Anmeldung kommt. Seid ihr euch bei konkreten Fragen oder Angaben unsicher, können euch Steuerberater bei diesem gesamten Prozess gut unterstützen oder den Prozess komplett für euch übernehmen.

Kurzes FAQ zur Gewerbeanmeldung

Welche Rolle spielt das Finanzamt bei der Gewerbeanmeldung? 

Das Finanzamt ist für die steuerliche Bearbeitung eures Gewerbes zuständig und erteilt die Steuernummer, die zum Beispiel für die Steuererklärung oder Umsatzsteueranmeldung benötigt wird. 

Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?

Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt online über das ELSTER-Portal, mithilfe des „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.

Wie bekomme ich die Steuernummer für mein Gewerbe?

Die Steuernummer wird nach der Anmeldung automatisch durch das Finanzamt zugewiesen. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt.-IdNr.) muss extra angefordert werden. Das geschieht entweder während der Anmeldung im ELSTER-Portal oder im Nachhinein über das Bundeszentralamt für Steuern.

Wann muss ich steuerliche Vorauszahlungen leisten? 

Übersteig ihr mit euren Umsätzen den steuerlichen Freibetrag und seid auch nicht als Kleinunternehmer angemeldet, müsst ihr regelmäßig Vorauszahlungen leisten. Einkommen- und Gewerbesteuer sind in der Regel vierteljährlich fällig, Umsatzsteuer jeden Monat.

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