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Hörzu-Abo kündigen: So beendet ihr euer Abo für die TV-Zeitschrift

© IMAGO / Schöning
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Die Programmzeitschrift „HÖRZU“ gibt es in verschiedenen Abo-Versionen. Wir verraten euch, wie ihr euer Abonnement kündigen könnt und worauf zu achten ist.

Die „HÖRZU“ gibt es schon seit 1946. Die Zeitschrift, die heute genau wie „TV Digital“ zur FUNKE Mediengruppe gehört, ist nicht nur eine der ältesten, sondern auch meistverkauften Programmzeitschriften in Deutschland. Mittlerweile greifen viele auf digitale Angebote oder kostenlose TV-Programm-Apps zurück und auch die „HÖRZU“ gibt es als App. Die klassische Zeitschrift ist nicht nur im Handel, sondern auch als Abonnement erhältlich. Wenn ihr euer „HÖRZU“-Abo nicht weiternutzen möchtet, erklären wir euch hier, wie ihr ganz einfach kündigen könnt und was dabei zu beachten ist.

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„HÖRZU“-Abo kündigen: Darauf solltet ihr achten

Kündigungsfrist

Euer Abonnement der „HÖRZU“ endet nicht automatisch, sondern muss vor Ende der jeweils aktuellen Laufzeit gekündigt werden, im Regelfall mit einer Frist von vier Wochen. Wenn nicht innerhalb der Laufzeit – in der Regel sechs oder zwölf Monate, je nach Art eures Abos – gekündigt wird, verlängert sich das Abonnement automatisch um dieselbe Laufzeit.

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Kontakt

Fragen zu eurem Abonnement könnt ihr beim Kundenservice der „HÖRZU“ klären, wie beispielweise eure Laufzeit oder jeweilige Kündigungsfrist. Kontakt aufnehmen zur Abo-Betreuung könnt ihr auf diesen Kontaktwegen:

  • telefonisch unter der Nummer 040 60 77 60 77 60
  • per E-Mail an hoerzu-abo@funke-zeitschriften.de
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Sowohl für Fragen als auch für die Kündigung selbst solltet ihr eure Kundennummer bereithalten. Diese findet ihr entweder auf den gelieferten Zeitschriften oder in den Rechnungen. Auch über den Login in eurem Kundenkonto könnt ihr eure Daten und Bestellungen einsehen und gegebenenfalls anpassen. Weitere Hilfe könnt ihr außerdem im FAQ der FUNKE-Zeitschriften finden. Wenn ihr das Abo gerade erst abgeschlossen habt, könnt ihr gemäß der ABG von eurem Widerrufsrecht Gebrauch machen. 

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Abonnement der „HÖRZU“ kündigen: So geht's

Der klassische Weg für jede Kündigung ist per Post. Dazu schickt ihr einfach euer Kündigungsschreiben, am besten per Einschreiben, an folgende Adresse:

  • Hörzu Kundenservice
    Brieffach 4160
    20445 Hamburg

Die bereits oben erwähnte Abo-Betreuung ist auch für eure Kündigung zuständig. Ihr könnt also euer (unterschriebenes!) Kündigungsschreiben auch per Mail abschicken. Ganz einfach geht die Kündigung eures „HÖRZU“-Abos auch über das Kontaktformular.

„HÖRZU“-Abo kündigen mit kostenloser Vorlage 

Solltet ihr euch bei der Kündigung unsicher sein oder möchtet Zeit sparen, könnt ihr auch die kostenlose Kündigungsvorlage von Kuendigung.org verwenden. Für ein paar Euro übernimmt der Dienstleister auch direkt die Kündigung für euch.

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