Anzeige
Anzeige
Für Links auf dieser Seite erhält GIGA ggf. eine Provision vom Händler, z.B. für mit oder blauer Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos.
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Digital Life
  4. Kommende Regelung für Balkonkraftwerke: Ab nächstem Jahr dürfen Stromzähler rückwärts laufen

Kommende Regelung für Balkonkraftwerke: Ab nächstem Jahr dürfen Stromzähler rückwärts laufen

Stromzähler dürfen unter bestimmten Vorrausetzungen ab dem 1. Januar 2024 rückwärts laufen.
Stromzähler dürfen unter bestimmten Vorrausetzungen ab dem 1. Januar 2024 rückwärts laufen. (© IMAGO / INSADCO)
Anzeige

Wer ein neues Balkonkraftwerk in Betrieb nimmt, darf seinen Stromzähler bald vorübergehend rückwärtslaufen lassen. Und auch die erlaubte Leistung steigt. Der Gesetzgeber plant für das kommende Jahr eine neue Regelung mit weitreichenden Änderungen.

Um einer Strafe zu entgehen, waren Verbraucher, die ein Balkonkraftwerk besitzen, bisher gut beraten, ihren Stromzähler nicht rückwärts laufen zu lassen. Doch das soll sich zumindest in einem begrenzten zeitlichen Rahmen ab dem 1. Januar 2024 ändern. Was genau hinter dieser neuen Regelung steckt und welche Erleichterungen die Bundesregierung noch für den Betrieb von Steckersolargeräten geplant hat, erfahrt ihr hier.

Ihr interessiert euch für Balkonkraftwerke? Ob sich deren Anschaffung überhaupt lohnt, erfahrt ihr in unserem Video:

Anzeige
Solarstrom vom Balkon – Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?
Solarstrom vom Balkon – Lohnt sich ein Balkonkraftwerk? Abonniere uns
auf YouTube

Stromzähler dürfen am Balkonkraftwerk bald vorübergehend rückwärts laufen

Bisher war es verboten und stand sogar unter Strafe, Stromzähler rückwärts laufen zu lassen. Doch das soll sich einem neuen Gesetzesentwurf zufolge ab dem 1. Januar 2024 ändern. Laut dem Gesetzesentwurf sollen alte Induktionszähler, die auch als sogenannte Ferraris-Zähler bekannt sind, ab diesem Stichtag nach der Anmeldung der Anlage für bis zu vier Monate rückwärts laufen dürfen, was einer direkten Verrechnung der eingespeisten mit der vom Verbraucher zugekauften Energiemenge gleichkommt.

Anzeige

Die neue Regelung soll vor allem Käufer von Balkonkraftwerken entlasten. Denn wenn diese für den Betrieb ihrer Solarzellen einen neuen Stromzähler benötigen, haben sie fortan vier Monate Zeit, um den Zähler austauschen zu lassen. Somit brauchen sie ihren zu viel produzierten Strom in dieser Zeitspanne nicht ohne jegliche Entschädigung ihrem Netzbetreiber zu überlassen. Letzterer darf innerhalb der viermonatigen Frist keine Meldung der verbauten Anlage fordern. Zusätzliche Informationen zum verbauten Steckersolargerät darf er allerdings nachträglich vom Besitzer einholen.

Auch die erlaubte Leistung der Solarmodule steigt

Darüber hinaus dürfen sich Besitzer von Balkonkraftwerken aber noch über weitere Erleichterungen freuen. So soll beispielsweise auch die Anmeldung der Anlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die innerhalb eines Monats erfolgen muss, ab Anfang Januar 2024 vereinfacht werden. Und auch die erlaubte Menge an elektrischer Leistung, die die Balkonkraftwerke bereitstellen dürfen, soll ansteigen. Maximal zwei Kilowatt sind dann erlaubt, während die erlaubte Wechselrichterleistung von 600 auf nunmehr 800 Watt wächst.

Anzeige

Ziel der Bundesregierung ist es, die Installation von Balkonkraftwerken mit den neuen Regelungen attraktiver zu gestalten. So erwartet die Regierung in nächster Zeit nicht weniger als 200.000 Steckersolargeräte, die jedes Jahr neu ans Netz gehen sollen. Das trägt nicht nur zu einer dezentralen Energieversorgung bei, sondern fördert obendrein auch allgemein den Ausbau erneuerbarer Energiequellen.

Anzeige