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OnlyFans Steuern: Wann ihr zahlen müsst und was ihr beachten solltet

Wenn ihr regelmäßig Inhalte produziert, müsst ihr eure Einnahmen in der Steuererklärung angeben.
Wenn ihr regelmäßig Inhalte produziert, müsst ihr eure Einnahmen in der Steuererklärung angeben. (© IMAGO / SOPA Images / Bildbearbeitung GIGA)
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Ihr verdient Geld mit OnlyFans? Dann solltet ihr wissen, wie ihr eure Einnahmen korrekt versteuert und welche Pflichten auf euch zukommen.

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Müssen Einnahmen von OnlyFans versteuert werden?

Ja, grundsätzlich sind alle Einnahmen aus OnlyFans steuerpflichtig – unabhängig davon, ob ihr haupt- oder nebenberuflich auf der Plattform tätig seid. Das gilt auch für kleine Beträge. In Deutschland sind sämtliche Einkünfte steuerlich relevant, sobald sie regelmäßig erzielt werden oder eine gewisse Grenze überschreiten.

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Welche Steuern fallen bei OnlyFans an?

  • Einkommenssteuer: Die Einnahmen, die ihr bei OnlyFans erzielt, zählen normalerweise als „Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.“ In dieser Rubrik müsst ihr sie in eurer Steuererklärung angeben.
  • Gewerbesteuer: Ob ihr auch Gewerbesteuer zahlen müsst, hängt von der Art und dem Umfang eurer Tätigkeit ab. Vielfach wird ein OnlyFans-Account beim Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit eingestuft – insbesondere dann, wenn ihr regelmäßig Inhalte produziert und vermarktet. 
  • Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt bei der Gewerbesteuer ein Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr (Stand 2025). Erst wenn euer Gewerbeertrag darüber liegt, müsst ihr auf den Betrag, der diesen Wert übersteigt, Gewerbesteuer zahlen. (Prüft bitte regelmäßig, ob sich an den steuerlichen Regelungen etwas geändert hat.)
  • Umsatzsteuer: Sobald eure Einnahmen im Jahr über 25.000 Euro (Stand 2025) liegen, seid ihr grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Bis zu dieser Grenze könnt ihr die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, ihr müsst dann keine Umsatzsteuer bezahlen.
  • Wichtig: OnlyFans sitzt in London, Großbritannien. Die Plattform führt die Umsatzsteuer für deutsche Nutzer im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens ab. Ihr solltet dennoch ihre steuerlichen Pflichten prüfen und euch im Zweifel beraten lassen.
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Brauche ich für OnlyFans ein Gewerbe?

Sobald ihr auf OnlyFans Einnahmen erzielt, müsst ihr das dem Finanzamt melden und in der Regel auch ein Gewerbe anmelden. Nur in seltenen Ausnahmefällen – zum Beispiel bei eindeutig künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit – kann das Finanzamt euch als Freiberufler einstufen. Für die meisten gilt aber: Ohne Gewerbeanmeldung geht es nicht.

Was passiert, wenn ich meine OnlyFans-Einnahmen nicht angebe?

Wenn ihr eure OnlyFans-Einnahmen nicht beim Finanzamt angebt, riskiert ihr nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar eine Strafanzeige.

Die Finanzbehörden achten verstärkt auf Einkünfte aus digitalen Plattformen und gehen gezielt gegen nicht gemeldete Einnahmen vor. Gebt also alle eure Einnahmen korrekt an. So erfüllt ihr eure gesetzlichen Pflichten und müsst keine rechtlichen Konsequenzen befürchten.

Ihr wollt wissen, wie Ihr eure Steuererklärung ganz einfach mit drei beliebten Apps erledigt? Unsere Kollegen von familie.de erklären es euch im Video!

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Information zur rechtlichen Einordnung

Die genannten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen nicht die individuelle Steuerberatung. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und kann sich je nach persönlicher Situation unterscheiden. 

Bei Fragen zu euren OnlyFans-Einnahmen, zur Steuererklärung oder zur Gewerbeanmeldung solltet ihr euch immer an eine Steuerberatung oder das zuständige Finanzamt wenden. GIGA übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität oder die Richtigkeit der Angaben.

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