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Parkscheinautomat defekt? Ohne Strafzettel parken

Ist der Parkscheinautomat defekt, habt ihr nur wenige Optionen. Was könnt ihr tun? (© IMAGO / Schöning)
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Ihr habt in der Stadt nach langer Suche endlich einen Parkplatz gefunden, doch der Parkautomat will einfach nicht funktionieren? Was ihr im Falle eines defekten Parkscheinautomaten tun könnt und müsst, das erfahrt ihr von uns.

 
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Parkautomat defekt: Wie ihr ohne Knöllchen davonkommt

Wollt ihr trotz defekten Parkautomaten oder Parkuhr parken, so lohnt sich ein Blick in die Straßenverkehrsordnung. In § 13 sind die Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit geregelt. Dazu gehören auch Parkuhren und Parkscheinautomaten und deren Höchstparkdauer sowie Einrichtungen von Taschenparkuhren und Mobiltelefone. Im ersten Absatz steht deutlich:

(1) An Parkuhren darf nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein, der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.

Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden.

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Das bedeutet, dass ein von Hand geschriebener Zettel, mit dem auf den defekten Automaten hingewiesen wird, leider nicht reicht, um einem Bußgeld zu entgehen.

Erste Lösung: Die Parkscheibe

Das bedeutet, dass ihr eigentlich nicht ohne Parkschein parken dürft, es sei denn, es ist eine Höchstparkdauer mit Parkscheibe angegeben. In diesem Fall dürft ihr euer Auto abstellen, soweit ihr eine korrekt eingestellte Parkscheibe gut sichtbar ins Fenster legt.

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Dreht dafür auf der Parkscheibe bis zur Uhrzeit, zu der ihr geparkt habt. Ihr dürft dabei bis zur nächsten halben Stunde aufrunden. Habt ihr euer Auto beispielsweise gegen 14.05 zum Parkplatz gebracht, so ist die richtige Einstellung 14.30 Uhr. Angenommen, die Höchstparkdauer liegt bei 2 Stunden, so müsst ihr den Parkplatz um 16.30 Uhr räumen.

Solltet ihr keine elektronische Variante oder die herkömmliche aus Papier im Wagen haben und dennoch unerlaubterweise parken, ist meist ein Knöllchen die mildeste Folge. Habt ihr die erlaubte Parkzeit weit überschritten, darf die Gemeinde euer Fahrzeug sogar abschleppen lassen. Das gilt übrigens auch für private Parkplätze, wie die vor Supermärkten und dergleichen. Die Kosten hierfür tragt übrigens ihr als Fahrzeughalter.

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Zweite Lösung: Anderen Parkscheinautomaten suchen

Auch die Parkscheibe ist nicht immer eine Lösung. Besonders dann, wenn keine Höchstparkzeit mit Parkscheibe genannt wird. In diesem Fall heißt es leider: funktionierenden Automaten suchen. Ihr müsst zuerst alle euch möglichen Optionen ausgeschöpft haben, bevor ihr einfach ohne Parkschein parkt.

Das bedeutet, dass ihr notfalls den kompletten Parkplatz ablaufen müsst, sofern eine Chance besteht, dass noch ein weiterer Automat verfügbar ist. Das ist aber immerhin besser als die Alternative. Werdet ihr beim Parken ohne Parkschein und Parkscheibe erwischt, zahlt ihr für die Ordnungswidrigkeit je nach Parkdauer 5 bis 25 Euro.

Dritte Lösung: Park-Apps

Wenn die Ausgabe eines physische Parkscheins aufgrund eines defekten Parkscheinautomaten nicht möglich ist, so solltet ihr euch darüber informieren, ob die Stadt mit einer digitalen Park-App arbeitet. Auf den Parkautomaten selbst finden sich meist QR-Codes, die euch direkt zum App-Store führen, mindestens aber Hinweise. Ist das nicht der Fall, solltet ihr im Internet nachsehen. In den meisten Städten nutzt ihr dafür die App EasyPark, in München HandyParken München.

Solche Lösungen sind teils auch im Ausland verfügbar, bestenfalls informiert ihr euch schon vor Reiseantritt über Parkmöglichkeiten. Besonders an beliebten Urlaubs- und Tourismus-Zielen, so wie auch in Pisa, bieten Gemeinden diese Option an.

Parkscheinautomat defekt, alle Register gezogen … und nun?

Habt ihr sprichwörtlich Himmel und Erde in Bewegung gesetzt und nichts hat funktioniert, solltet ihr euch zumindest Beweise zurechtlegen. Damit könnt ihr immerhin nachweisen, dass der Parkautomat auch wirklich defekt war.

  • Fotografiert dazu das kaputte Gerät. Solltet ihr anschließend wirklich einen Strafzettel nach Hause geschickt bekommen, so könnt ihr immerhin begründet Einspruch einlegen.
  • Auch Zeugenaussagen sind hierfür hilfreich.

Wenn das nicht gegeben ist, könnte es ja auch sein, dass der Automat eure Münzen einfach nicht akzeptiert hat. In diesem Fall reicht es übrigens nicht, sich mit nur einer einzigen Münze zufrieden zu geben, die ihr immer und immer wieder in den Automaten werft. Probiert alle, die ihr habt, damit wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

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Oftmals lohnt sich der ganze Ärger allerdings weniger, als es die Suche nach einem anderen Parkplatz getan hätte. Parkt nicht falsch und handelt euch keine Schwierigkeiten ein.

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