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Rechts überholen: Strafen, Ausnahmefälle & Rechtsfahrgebot

So kennt man die Autobahn: Rechts sind die Bullis, in der Mitte die Schleicher und auf der Überholspur sammeln sich die, die es eilig haben. (© IMAGO / Sylvio Dittrich)
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Welcher Autofahrer ist mit der folgenden Situation nicht bestens vertraut: Ein Auto schleicht auf der Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mit 100 Kilometern pro Stunde auf der Überholspur dahin – ohne erkennbaren Grund, denn beide rechten Spuren sind frei. Die Versuchung ist also groß, schnell rechts vorbeizuziehen. Warum das allerdings keine gute Idee ist, welche Strafen drohen und welche Ausnahme-Szenarien es gibt, das erfahrt ihr in diesem Ratgeber.

 
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Innerorts & außerorts rechts überholen: Das steht in der StVO & Strafen

Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil rechts überholt wird. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist daher deutlich: Ihr müsst grundsätzlich links überholen. Nachlesen könnt ihr das in Paragraph 5, Absatz 1 (zum Gesetz). Auf mehrspurigen Fahrbahnen außerorts, unter anderem auf Autobahnen, gibt es daher nur wenige Ausnahmen. Überholt ihr rechts, erwarten euch außerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Auch innerorts gibt es mehrspurige Fahrbahnen. Dort ist die Regelung etwas anders, denn hier dürft ihr den Fahrstreifen frei wählen. Ein Überholen auf der rechten Seite ist in diesem Fall nicht rechtswidrig. Ganz im Gegenteil: Linksabbieger und Schienenfahrzeuge wie Straßenbahnen müssen sogar rechts überholt werden. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass euer Kfz nicht schwerer als 3,5 Tonnen ist. Haltet ihr euch nicht an die gesetzlichen Vorschriften, zahlt ihr ein Bußgeld von 30 Euro (Quelle: ADAC).

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Wo das Überholen sonst noch verboten ist, lest ihr hier:

Ausnahmen vom Überholverbot

Nicht nur innerorts dürft ihr unter Umständen überholen, auch außerorts und auf der Autobahn ist das in gewissen Situationen erlaubt. Ist der Verkehr sehr zäh oder staut es sich sogar, dann gibt es Ausnahmen vom Überholverbot:

  • Bildet sich links eine Schlange aus Fahrzeugen, dürft ihr rechts schneller fahren als links. Wichtig ist aber, dass alle Fahrspuren voll sind und ihr nebeneinander fahrt. Geht es in eurer Spur geringfügig zügiger voran, dürft ihr die Verkehrsteilnehmer links von euch rechts überholen. Festgelegt ist das in Paragraph 7, Absatz. 2 der StVO (zum Gesetz).
  • Stehen die Fahrzeuge links oder bewegen sie sich mit maximal 60 Kilometern pro Stunde, dürft ihr ebenfalls rechts vorbeiziehen. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn der Geschwindigkeitsunterschied nicht mehr als 20 Kilometer pro Stunde beträgt. Hierbei ist allerdings erhöhte Vorsicht geboten, denn es könnten jederzeit Fahrzeuge nach rechts ausscheren.
  • Befindet ihr euch noch auf dem Beschleunigungsstreifen, dürft ihr ebenfalls rechts überholen. Das liegt aber daran, dass dieser technisch nicht zur Fahrbahn gehört.
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Rechtsfahrgebot & Überholspur: Es könnte so einfach sein

Warum kommen Raser überhaupt auf die gefährliche Idee, rechts zu überholen? Oft ist es so, dass die Überholspur ohne ersichtlichen Grund belegt wird – teils von deutlich langsameren Verkehrsteilnehmern. Drängler fahren dann oft nicht nur nah auf und geben Lichthupe, sie überholen schließlich rechts. Die Nötigung ist übrigens ein weiteres Vergehen und wird hart bestraft: In manchen Fällen droht eine 3-jährige Gefängnisstrafe.

Um solche Situationen zu vermeiden, gilt das Rechtsfahrgebot. Grundsätzlich müsst ihr also die rechten Fahrspuren befahren. Solltet ihr euch ohne ersichtlichen Grund nicht daran halten, kann das ebenfalls teuer werden. Es drohen ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Definiert wird die Regelung in Paragraph 2 der StVO, in Absatz 2 (zum Gesetz):

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

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