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Filmstudio verliert vor Gericht: Kino-Trailer könnten sich für immer verändern

Weil Ana de Armas nicht im Film zu sehen war, verklagten zwei Amerikaner Universal. (© IMAGO / agefotostock)

Zwei enttäuschte Filmfans in den USA haben mit einer Klage gegen Universal gewonnen. Ihr Vorwurf: Im Trailer zu Yesterday war Ana de Armas zu sehen – im Film selbst war von der Schauspielerin aber keine Spur mehr. Das Urteil könnte zu ehrlicheren Trailern führen.

Universal verliert Filmtrailer-Klage

Als sich zwei Amerikaner den Trailer zum Film Yesterday aus dem Jahr 2019 anschauten, war die Entscheidung schnell gefällt. Einen Film, in dem es um eine Welt ohne Beatles geht und auch noch Ana de Armas mitspielt, wollten sie sich anschauen. Sie gaben 3,99 US-Dollar bei Amazon Prime Video aus – und wurden enttäuscht. Von Ana de Armas war rein gar nichts zu sehen.

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Die beiden Filmfans verklagten anschließend Universal. Jetzt hat ein US-Bezirksrichter ein interessantes Urteil gefällt: Bei einem Trailer würde es sich um eine „kommerzielle Äußerung“ handeln, die unter das kalifornische Gesetz zu falscher Werbung und das Gesetz über unlauteren Wettbewerb fällt. Im Kern, so der Richter, sind Trailer eigentlich Werbung, die dazu dient, einen Film zu verkaufen. Trailer dienen als Vorschau auf das, was Kunden erwarten können.

Hier ist der Trailer zu Yesterday:

Yesterday | Trailer deutsch
Yesterday | Trailer deutsch

Die Anwälte von Universal argumentierten, dass ein Trailer ein „künstlerisches, ausdrucksstarkes Werk“ sei, das in Grunde eine eigene Geschichte erzählt. Der Richter kam Universal aber nur dahingehend entgegen, dass auch er Trailern eine „gewisse Kreativität mit redaktionellem Ermessensspielraum“ zuwies (Quelle: Variety).

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Als Beispiel zog Universal dann noch Jurassic Park aus dem Jahr 1993 heran. Auch damals waren im Trailer Szenen zu sehen, die es letztlich nicht in den finalen Film schafften. Diese Praxis sei also keineswegs neu.

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Falsche Trailer: Universal befürchtet Klagewelle

Universal befürchtet nun eine Klagewelle von unzufriedenen Kinobesuchern. Der Konzern spricht sogar von einer „unbegrenzten Anzahl an Enttäuschungen“, die Zuschauer geltend machen könnten. Diese Bedenken versuchte der Richter zu zerstreuen. Nur wenn ein erheblicher Teil der „vernünftigen Verbraucher“ irregeführt werde, könnten ähnliche Klagen erfolgreich sein.

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