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Gericht pfeift Bank zurück: Kontoinhaber müssen Preissteigerung nicht hinnehmen

Ein Gericht hat Kontoinhabern mehr Macht gegenüber ihrer Bank zugesprochen. (© IMAGO / blickwinkel)
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Die Zinsen kehren Stück für Stück zurück, während die Inflation tiefe Löcher in die Finanzen vieler Menschen frisst. Wenn dann die Bank noch Druck macht, neue Vertragsbedingungen – und sogar Preisänderungen – anzunehmen, kann es den Kunden schon mal zu viel werden. Ihnen springt jetzt ein Gericht zur Seite.

Kein Preissteigerung ohne Zustimmung: Gericht schiebt Sparda-Bank Riegel vor

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) 2021 ist eigentlich klar: Banken müssen sich bei wesentlichen Vertragsänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen. Doch das ist offenbar nicht zu allen Geldinstituten durchgedrungen. Die Sparda-Bank Hannover hat einige Kunden in Anschreiben informiert, dass man die weitere Nutzung ihrer Konten – etwa durch Überweisungen oder beim Geld abheben – als Zustimmung werte, wenn diese Vertragsänderungen zuvor nicht zugestimmt haben sollten. Das Landgericht Hannover hat dieses Vorgehen jetzt in einer einstweiligen Verfügung kassiert.

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Im Mai und Juni 2022 hatte die Bank Vertragsänderungen mitgeteilt und ihren Kunden um deren ausdrückliche Zustimmung gebeten. Kontoinhaber, die das nicht taten, bekamen im September noch einmal Post: Werde das Konto weiter genutzt, würde die Sparda-Bank Hannover das ebenfalls als Zustimmung werten. Banken müssen die Zustimmung der Kunden bei entscheidenden Änderungen einholen. Dazu gehören zum Beispiel neue Preise.

Verbraucherschützer haben sich daher ans Gericht gewandt: „Benötigt eine Bank die Zustimmung zu einer Vertragsänderung, reicht dafür die bloße Weiternutzung des Kontos durch die Kundinnen und Kunden – etwa durch eine Überweisung oder eine Geldabhebung – nicht aus“, so David Bode, Referent für Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

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Das sieht auch das Gericht in Hannover so. Der Vorwurf: Die Sparda-Bank habe aggressiv gehandelt, gegen vertragsrechtliche Grundlagen verstoßen und damit ihre Kunden benachteiligt. Außerdem habe man klar gegen den Entscheid des BGHs gehandelt.

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Die stillschweigende Zustimmung hat endgültig ausgedient

Die Entscheidung aus Hannover dürfte einerseits Signalwirkung für die Branche haben: Dass Banken eine stillschweigende Zustimmung geltend machen können, funktioniert nicht mehr. Andererseits ist die einstweilige Verfügung nicht direkt auf andere Fälle anwendbar. Es ist daher auch unklar, ob sie sich beispielsweise auf Kündigungen übertragen lässt. Die hatten nämlich andere Geldhäuser in Aussicht gestellt, wenn Kunden Vertragsänderungen nicht zustimmen.

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