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Langsames Internet: Auch die Kunden sind schuld – meinen die Anbieter

Kunden beschweren sich kaum über langsames Internet, meinen die Provider. (© Unsplash)
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Über das Breitband-Tool der Bundesnetzagentur lässt sich ein Preisminderungsrecht durchsetzen, zumindest in der Theorie. Viele Verbraucher haben die Messung bereits durchgeführt, um ihre schlechte Internetversorgung zu dokumentieren. Passiert ist seitdem aber wenig. Folgt man den Providern, sind daran die Verbraucher nicht unschuldig.

 
Bundesnetzagentur
Facts 

Langsames Internet: Kunden beschweren sich kaum

Seit Dezember 2021 lässt sich ein Preisminderungsrecht durchsetzen, wenn Verbraucher das offizielle Mess-Tool der Bundesnetzagentur zur Geschwindigkeit des Festnetz-Internets verwenden. Seitdem wurden etwa 28.000 Probemessungen vollständig durchgeführt, die für einen möglichen Rechtsanspruch gegenüber den Anbietern nötig sind. Das Ergebnis ist eindeutig: Bei fast allen Messungen soll ein Minderungsanspruch festgestellt worden sein, so die Bundesnetzagentur.

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Viele der Verbraucher haben also ganz konkret ein Anrecht auf eine Nachbesserung seitens der Anbieter wie Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica (o2) oder 1&1. Trotzdem ist wenig passiert. Zu den Gründen dafür herrschen unterschiedliche Ansichten. Geht es nach Jürgen Grützner vom Internet-Branchenverband VATM, dann fühlen sich Verbraucher mit ihren Internetanschlüssen „gut versorgt“.

Die Telekommunikationsanbieter wiederum verweisen darauf, dass sie selbst nur wenige Beschwerden von ihren Kunden erhalten. Laut Vodafone würde eine im Einzelfall geforderte Preisminderung „in berechtigten Fällen selbstverständlich gewährt“. Allerdings würde die Anzahl der Anträge stetig sinken. Laut der Telekom liegen Beschwerden „auf einem geringen Niveau“. Konkret spricht man von „einer niedrigen dreistelligen Zahl pro Woche“.

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Verbraucherschützer kritisieren Vorgehen der Anbieter

Dem Verbraucherzentrale Bundesverband zufolge würden Anbieter eine Preisminderung in der Regel schlicht ablehnen, obwohl alle nötigen Unterlagen vorliegen. Sollte es zu einer Preisminderung kommen, dann könnten Verbraucher teils nicht nachvollziehen, wie diese zustande kommt (Quelle: dpa via Süddeutsche Zeitung).

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