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Kehrtwende im App Store: Apple hat ein Herz für Kiffer

Im App Store sind Cannabis-Lieferdienste jetzt erlaubt. (© GIGA)
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Apple wird indirekt zum Dealer: Ab sofort dürfen „Cannabis-Apotheken“, die ihre Ware per Lieferdienst vertreiben, in den App Store. Manche wichtige Einschränkung bleibt dabei aber bestehen. Google erlaubt derartige Apps nicht im Play Store.

 
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Apple: Cannabis-Lieferdienste im App Store

Die Betreiber von „legalen Cannabis-Apotheken“ dürfen sich freuen. Ab sofort können ihre Apps mit Einschränkungen im App Store auftauchen. Apple hat dazu sein Regelwerk angepasst und derartige Unternehmen vom weiter untersagten Handel mit Betäubungsmitteln ausgenommen.

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Da Cannabis in den USA nur in manchen Bundesstaaten legal erworben werden kann, müssen die Apps über eine Geo-Blockierung sicherstellen, dass die Auslieferung nur in bestimmten Bundesstaaten durchgeführt wird. Einzelentwickler dürfen Cannabis-Apps nicht einstellen. Apple zufolge ist es nur Firmen und juristischen Personen erlaubt, Cannabis im App Store anzubieten.

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Google erlaubt derartige Apps im eigenen Play Store nicht. Ob das auch in Zukunft so bleiben wird, nachdem Apple die Tür nun weit geöffnet hat, wird die Zeit zeigen. Bei einer „Säuberungsaktion“ im Mai 2019 hatte Google Cannabis-Shops aus dem Play Store entfernt beziehungsweise die Entwickler gezwungen, ihre Apps den Richtlinien entsprechend anzupassen. Hierbei spielte es für Google keine Rolle, ob Cannabis in manchen Regionen legal ist oder nicht.

Im Video: Diese Apps gehören auf jedes Smartphone.

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App Store: Cannabis erlaubt, Tabak bleibt verboten

Für andere rauchbare Produkte ändert sich nichts. Der Handel oder das Bewerben von Tabakwaren bleibt im App Store weiterhin verboten. Auch bei E-Zigaretten und Vaping hat sich keine Änderung ergeben. Apple hatte derartige Apps Ende 2019 aus dem App Store entfernt. In den Richtlinien heißt es diesbezüglich weiter: „Apps, die zum Gebrauch von Tabak, Vape-Produkten, illegalen Drogen oder übermäßigen Alkoholmengen anregen, sind im App Store nicht erlaubt“ (Quelle: Apple).

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