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Neue Heizung einbauen: Verbraucherzentrale warnt vor teurem Fehler

Jetzt noch schnell eine Gasheizung einbauen? Laut der Verbraucherzentrale ist das ein teurer Fehler. (© IMAGO / Shotshop)
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Viele Menschen in Deutschland sind verunsichert. Sie wissen immer noch nicht, welche Heizung sie einbauen sollen, um gut für die Zukunft gerüstet zu sein. Die Verbraucherzentrale gibt nun eine klare Empfehlung und warnt vor einer Kostenfalle, die schon ab 2024 droht und mit der Zeit noch schlimmer wird.

Verbraucherzentrale warnt vor neuer Gasheizung

Wer jetzt eine neue Heizung einbauen muss, der sollte auf keinen Fall eine Gasheizung wählen. Das empfiehlt Ramona Pop, Leiterin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) in der „Rheinischen Post“ (via Tagesschau). Die Kosten für den Einbau einer neuen Gasheizung sind in letzter Zeit nicht nur im Vergleich zu 2021 um 25 Prozent stark gestiegen, sondern es kommen auch hohe Folgekosten auf Besitzerinnen und Besitzer von Gasheizungen zu. Denn schon ab 2024 steigt der CO2-Preis für fossile Energieträger jedes Jahr deutlich.

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Eine typische Gasheizung produziert 200 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilowattstunde. Bei einem Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden belaufen sich die Zusatzkosten pro Jahr ab 2024 auf etwa 70 Euro. Der Aufpreis bezieht sich wohlgemerkt nur auf den CO2-Preis je nach Verbrauch und der wird Jahr für Jahr immer höher ausfallen. Steigende Kosten für das Gas an sich sind da nicht inbegriffen.

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Heizungsgesetz versteht kein normaler Bürger

Pop kritisiert weiterhin das Debakel um das neue Heizungsgesetz. Dieses sei durch die Debatte nicht besser geworden und es fehlt weiterhin an echter Klarheit. Die meisten Bürgerinnen und Bürger seien von den vielen Optionen überfordert und wüssten nicht, in welche Richtung es geht. Es drohen zudem auch echte Kostenfallen, wie im Fall von schnell noch verbauten Gasheizungen, die im Lauf der Zeit extrem hohe Folgekosten produzieren werden.

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Das neue Heizungsgesetz wurde zwar überarbeitet, doch kurz vor der Sommerpause des Bundestags vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Es kam nicht zur Abstimmung, da dem Parlament nicht genug Zeit blieb, den Entwurf richtig zu prüfen und auch zu verstehen. Die Zitterpartie geht also weiter.

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