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Schluss mit nervigen Müll-Apps? EU holt zum Schlag gegen Google & Co. aus

Auch beim Top-Handy Galaxy S22 Ultra ist Bloatware vorinstalliert. (© GIGA)
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Die EU möchte Konzernen wie Google, Apple und Meta (Facebook) deutlich verschärfte Regeln aufbrummen. Vorinstallierte Apps auf Handys, die sich nicht löschen lassen, könnten bald der Vergangenheit angehören. Auch darüber hinaus stehen beim Digital Markets Act verbraucherfreundliche Regeln im Mittelpunkt.

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EU: Strengere Regeln für Tech-Konzerne

Das EU-Parlament und Unterhändler der EU-Staaten haben sich auf den neuen Digital Markets Act (DMA) geeinigt. Damit wird es in Zukunft deutlich enger für große Tech-Konzerne. Die bestehende Marktmacht soll stärker reguliert und für einen faireren Wettbewerb gesorgt werden. Für Nutzer wiederum könnte das sehr positive Auswirkungen haben.

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Dem DMA zufolge soll der bisher gängigen Praxis der vorinstallierten Apps auf Handys und Tablets Einhalt geboten werden. Sie bleiben zwar prinzipiell erlaubt, müssen sich aber ohne größere Schwierigkeiten vom Nutzer löschen lassen (Quelle: Zeit Online). Bloatware kann sich so auf dem Smartphone nicht mehr ungefragt breitmachen und Speicherplatz belegen.

So entfernt ihr nervige Apps von Android-Handys:

Den als „Gatekeeper“ bezeichneten Konzernen wie Google, Amazon, Meta (Facebook) und Apple soll es auch in einem anderen Bereich schwieriger gemacht werden. In den „zentralen Diensten“ ist es dem DMA zufolge ausdrücklich verboten, eigene Angebote besser als die der Konkurrenz zu behandeln. Wegen Googles Umgang mit Google Shopping herrscht bereits seit Jahren Streit mit der EU.

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Digital Markets Act: EU droht mit massive Strafen

Bei Verstößen gegen den DMA behält sich die EU umfassende Sanktionsmöglichkeiten vor. Neben massiven Geldstrafen droht Tech-Konzernen im schlimmsten Fall sogar die Aufspaltung. Die Konzerne müssten jetzt zeigen, „dass sie auch fairen Wettbewerb im Internet zulassen“, meint der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab.

Tech-Konzernen wird über den DMA auch untersagt, Daten der Nutzer über mehrere Dienste hinweg zu bündeln, wenn keine Zustimmung vorliegt. Der Zugriff auf einzelne Angebote muss auch dann erlaubt sein, wenn Nutzer der Datenbündelung mit anderen Diensten nicht explizit zustimmen. Das würde unter anderem den Datenaustausch zwischen WhatsApp und dem Mutterkonzern Meta betreffen.

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