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Urteil: Polizei darf Handys per Fingerdruck entsperren

Die Polizei darf Fingerdrücke für die Handy-Entsperrung verwenden. (© IMAGO / Panthermedia)
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Um ein Smartphone zu entsperren, darf die Polizei Fingerabdrücke von Verdächtigen nehmen. Zu diesem Urteil ist das Landgericht Ravensburg in zweiter Instanz gekommen. Der Wille des Beschuldigten spielt dabei keine Rolle. Rechtsanwälte kritisieren die Entscheidung deutlich.

Urteil: Polizei darf Fingerdrücke für Entsperrung nutzen

Dem Landgericht Ravensburg zufolge darf die Polizei von Verdächtigen Fingerabdrücke nehmen, um Smartphones biometrisch zu entsperren. Dieser Vorgang darf dem Gericht zufolge auch gegen den Willen des Beschuldigten durchgeführt werden. Über Fingerabdrücke kann die Polizei eine Vorlage mit biometrischen Merkmalen anfertigen, die dann verwendet wird, um sich Zugang zu Inhalten auf Smartphones zu verschaffen.

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Zuvor hatte bereits das Amtsgericht der Stadt geurteilt, dass ein solches Vorgehen rechtens ist. Konkret ging es um einen Beschuldigten, dem Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen wurde. Die Ermittler erhofften sich über das Handy tiefere Einblicke in den vermuteten Drogenhandel. Der Verdächtige weigerte sich allerdings, sein Smartphone per Fingerabdruck zu entsperren. Daraufhin ordnete der Ermittlungsrichter die Abnahme von Fingerabdrücken an.

Der Beschwerde des Beschuldigten vor dem Landgericht folgten die Richter nicht. Fingerabdrücke können bei Verweigerung „im Wege der zwangsweisen Durchsetzung“ abgenommen und weiter verwendet werden, wie es heißt. Die dazugehörige Vorschrift stammt aus einer Zeit, in der es noch keine Handys oder eine biometrische Entsperrung gab.

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Rechtsanwälte kritisieren Biometrie-Entscheidung

Von den auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwälten Jens Ferner und Udo Vetter wird das Urteil deutlich kritisiert. Sie befürchten, dass das gesamte Leben eines Handybesitzers durch Strafverfolger unter die Lupe genommen werden kann. Die Entscheidung sei „ein Stück weit traurig“ und „mutlos“ (Quelle: heise online).

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Vetter befürchtet, dass künftig bei einem Polizeikontakt nicht nur der Ausweis, sondern auch der Fingerabdruck herausgegeben werden müsse. Er rät dazu, die biometrische Entsperrung auf Handys zu deaktivieren.

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