Das Handy rutscht aus der Hand und das Display zersplittert am Boden: Eine Katastrophe! Ein deutscher Mobilfunk-Anbieter bietet in solchen Fällen nun ein kostenloses und gleichwertiges Austausch-Smartphone an, auch bei selbstverschuldeten Handy-Unfällen. Wo ist der Haken?

1&1 bietet Austausch-Service für kaputte Smartphones

Der neue „1&1 Austausch-Service“ ist ab sofort Teil aller 1&1 All-Net-Flat-Tarife mit Smartphone. Bei technischen Defekten, Wasserschäden und Display-Bruch kann man als Vertragskunde den Schadensfall geltend machen, auch wenn man selbst Schuld am Schaden war. 1&1 liefert dem Kunden dann ein neues Handy des gleichen Modells. Sollte dieses nicht vorrätig sein, so erhält man ein gleichwertiges Handy.

Kurz: Kaputtes Handy melden und einschicken. Dann kommt ein Austauschgerät, das man behalten kann. Das Defektgerät verbleibt danach bei 1&1.

Dieser Smartphone-Austausch bei Defekt soll besonders schnell gehen. 1&1 verspricht für die meisten Fälle eine Lieferung des Austauschgeräts und Abholung des defekten Gerätes am folgenden Werktag – dazu muss der Schaden an einem Werktag (Mo-Fr) bis 22 Uhr beim Kundenservice gemeldet werden.

1&1 liefert im Smartphone-Schadensfall ein gleichwertiges Austauschgerät (Bildquelle: Screenshot 1&1)

1&1 Smartphone-Austausch-Service: Darauf muss man achten

Wir haben uns die Bedingungen des 1&1 Austausch-Service (PDF) durchgelesen und können ein positives erstes Fazit ziehen. Damit kann sich der Mobilfunkanbieter tatsächlich vom Wettbewerb abheben und bietet einen praktischen Mehrwert. Allerdings ist diese zusätzliche Service-Leistung nicht grenzenlos und hat ein paar Einschränkungen und Details, die man unbedingt kennen sollte:

  • Der 1&1 Austausch-Service ist kostenlos, sofern kein selbstverschuldeter Schaden innerhalb der vergangenen 12 Monate gemeldet wurde. Der Service gilt zudem nur innerhalb der Mindestvertragslaufzeit des Mobilfunkvertrags – also 24 Monate!
  • Der 1&1 Austausch-Service gilt sowohl für Gewährleistungsfälle als auch selbstverschuldete Fälle.
  • Bei Selbstverschulden: Beim kostenlosen Austausch eines Smartphones wird der Vertrag des 1&1 All-Net-Flat-Tarifs um 24 Monate verlängert!
  • Ausgeschlossen sind Fälle, in denen das Handy nicht mehr vorhanden ist: Raub, Diebstahl, Liegenlassen, Vergessen, Verlieren etc. Ausgeschlossen ist auch „normale Abnutzung“, also etwa Schrammen oder Kratzer.
  • „Nachweislich mutwillige Beschädigung“ ist ausgeschlossen.
Der 1&1 Austausch-Service gilt bei technischen Defekten, Wasserschäden und Display-Bruch. Ausgeschlossen sind aber normale Abnutzung und mutwillige Schäden (Bildquelle: 1&1)

Beantragt werden kann der Austauschservice über die 1&1 Hotline. Wer vor der mit dem Austausch-Service verbundenen Vertragsverlängerung zurückschreckt, dem bleibt stets die alternative Möglichkeit zur Reparatur des Smartphones – dann können aber je nach Umständen logischerweise Reparaturkosten entstehen. Was haltet ihr davon?

Quelle: 1&1