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Inkassobetrug durch „TONAS ER AG“: So muss man reagieren

Nicht jedes Inkassoschreiben ist echt! (© IMAGO / blickwinkel)

Inkassobetrüger gehen davon aus, dass jeder irgendwem etwas Geld schuldet und davon wollen sie einen Teil abhaben. Derzeit versucht es eine Firma mit dem falschen Namen „TONAS ER AG“, die mit reichlich Rechtschreibfehlern und ohne echte Kontaktdaten Inkassobriefe verschickt. Wir erklären euch, wie man sich verhalten muss, wenn so ein Schreiben kommt.

 
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Wie Mimikama berichtete, sind die Inkassobriefe der „TONAS ER AG“ mehr als seltsam. Das fängt schon damit an, dass es die angegebenen Hausnummern in der Straßenadresse gar nicht gibt. Außerdem sollte es jeden misstrauisch machen, wenn jemand eine „Rucklastgebuhr“ verlangt oder Sätze wie „Leider ist der Offene Rechnungsbetrag bisher nicht begleichen worden“ schreibt.

Immer wieder versuchen Kriminelle, mit scheinbar echten Ködern an euer Geld zu kommen:

Worum geht es im Brief der „TONAS ER AG“?

  • Als Absender wird TONAS ER AG, Pascalstraße 21-27 in 10587 Berlin angegeben. Die Pascalstraße in Berlin Charlottenburg ist relativ kurz – und sie geht nur bis zur Hausnummer 20.
  • Eine Firma namens TONAS ER AG ist im Internet nicht zu finden.
  • Es gibt auch keine weiteren Kontaktdaten, wie etwa eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer.
  • Laut Mimikama befindet sich die angegebene Bank in London.
  • Es werden eine Kundennummer, eine „Mahnbelegsnummer“ und eine angebliche Rechnungsnummer angegeben, ohne jedoch im Geringsten darauf hinzuweisen, um welche Rechnung für welche Ware oder Dienstleistung es eigentlich geht.
  • Das ganze Schreiben strotzt vor Rechtschreibfehlern und Umlaute werden mal verwendet und dann wieder nicht. In mehreren Fällen wird das kleine „i“ durch ein „İ“ ersetzt, sodass dort zum Beispiel „İhr Vertrag“ steht. In der Regel weist sowas darauf hin, dass die Täter aus einem Land stammen, das keine lateinische Buchstaben und Umlaute benutzt – also etwa Asien, Russland oder arabische Länder.
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Der primitive, fehlerhafte Aufbau weist schon auf die Betrugsabsicht hin. Wir haben bereits über Fake-Inkassobriefe berichtet, die sorgfältiger gemacht waren. Beim angeblichen Versuch der „Kanzlei Schmidt“, Geld für ein Lotto-Abo einzutreiben, waren die Täter deutlich gründlicher.

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Wie muss man sich verhalten, wenn solche Inkassoschreiben kommen?

In der Regel weiß man, wenn man wirklich jemandem Geld schuldet – oder jemand das glaubt. Wenn also so ein Inkassoschreiben ankommt, sollte die erste Reaktion nicht sein, das Geld zu zahlen oder mit den Absendern zu kommunizieren.

  • Zuerst solltet ihr solche Schreiben immer prüfen.
  • Gleicht sie mit eventuellen Rechnungen ab. Inkassounternehmen müssen vom eigentlichen Rechnungsschreiber offiziell dazu beauftragt werden, den Betrag einzuziehen. Das muss das Inkassounternehmen nachweisen und aufführen.
  • Sucht im Internet nach der Inkassofirma. Wenn ihr die Firma überhaupt nicht finden könnt oder nur Warnungen entdeckt, sollte euch das zu denken geben.
  • Alle Inkassofirmen im deutschen Raum müssen im Rechtsdienstleistungsregister der Justizverwaltung gelistet sein. Hier könnt ihr nach solchen Firmen suchen. Sind sie dort nicht aufgeführt, sind sie auch nicht inkassoberechtigt.
  • Der Inkassoverband Österreich (IVÖ) bietet eine Liste seiner Mitglieder in der ihr die Echtheit der Absender prüfen könnt.
  • In so einem Fall solltet ihr auch nicht versuchen, zu der Firma Kontakt aufzunehmen. Anrufende Telefonnummern sind in der Regel gefälscht und werden durch Call-ID-Spoofing an andere Anschlüsse umgeleitet. Die Kontaktaufnahme bestätigt den Tätern nur, ein eventuell leichtgläubiges Opfer erreicht zu haben.
  • Beim „Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.“ (BDIU) und bei der Verbraucherzentrale findet ihr einen „Inkasso-Check“. Hier könnt ihr in mehreren Schritten prüfen, ob eine Mahnung oder ein Inkassobrief echt sind.
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