Überall in Deutschland bekommen überraschte Opfer gerade Mahnschreiben einer Münchener „Kanzlei Schmidt und Kollegen“, in denen die Anwälte rund 290 Euro für ein Lotto-Abo fordern, das nie abgeschlossen wurde. Wir sagen euch, wie ihr damit umgehen solltet.

 
Phishing: Was ist das? Angriffe erkennen und abwehren
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Eine „Vorgerichtliche Mahnung“ mit vielen Rechtschreibfehlern soll bei ihren Empfängern für die nötige Angst sorgen, den Betrügern fast 300 Euro zu zahlen. An diesem Schreiben ist aber – neben Grammatik und Interpunktion – so ziemlich alles andere auch falsch.

Meist machen sich solche Betrüger nicht einmal die Mühe, extra einen Brief zu schreiben:

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Was steckt hinter dem Inkassobetrug von Kanzlei Schmidt?

Bildquelle: GIGA
  • Die „Kanzlei Schmidt und Kollegen“, mit den Anwälten Benjamin Kowalski und Michael Schmidt, residiert angeblich in der Münchener Maximilianstraße 35 a und hat die Telefonnummer 089-244 134 035. Dort gibt es zwar eine ganze Reihe von Rechtsanwälten, aber keine Kanzlei dieses Namens.
  • Auch im Rechtsanwaltsregister ist diese Kanzlei nicht zu finden.
  • Die Mahnung bezieht sich auf einen angeblichen telefonischen Vertragsabschluss, bei dem ein „Dienstleistungsvertrag“ namens „Euro LOTTO ZENTRALE Euro JACKPOT-6/49“ erfolgt sein soll.
  • Weiterhin behauptet das Schreiben, Beweise für diesen Vertragsabschluss vorlegen zu können.
  • Danach fordern die Betrüger, ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der geforderten 289,50 Euro zu geben.
  • Zuletzt drohen sie dem Empfängern der Mahnung noch mit verschiedenen Maßnahmen, die sie durch eine Zahlung vermeiden können. Darunter zum Beispiel auch „Zwangsvollstreckung druck ein Gerichtsvollzieher“ (sic).

Anstatt eine Kontonummer anzugeben, anhand derer man die Täter möglicherweise identifizieren könnte, soll man ihnen eine Einzugsermächtigung geben. Auch in dem Schreiben wird nirgends eine Kontonummer genannt.

Wie soll man sich verhalten?

Die erste Regel bei dieser Lotto-Mahnung lautet: Nicht zahlen!

Das Schreiben ist von vorne bis hinten gefälscht. Die Kanzlei existiert nicht, die Anwälte gibt es nicht und ebenso wenig die angebliche Lotto-Gesellschaft. Ein telefonischer Vertrag dieser Art ist nie abgeschlossen worden und selbst wenn, hätte er nochmal eine schriftliche Bestätigung benötigt.

Ihr solltet diese Schreiben einfach ignorieren und die Polizei empfiehlt, dass ihr den Fall zur Anzeige bringt. Möglicherweise können über die Täter über die Abbuchung ermittelt werden.

Falls ihr tatsächlich bezahlt habt, solltet ihr versuchen, die Lastschrift zurück zu buchen. Dafür braucht ihr die Hilfe eurer Bank und habt dann bis zu 8 Wochen Zeit.

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