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Wem gehört das Kfz-Kennzeichen? So findet ihr es heraus

© Tom Grünbauer / Unsplash
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Mit einer Halterabfrage erfahrt ihr, wem ein Kfz-Kennzeichen gehört. Unter welchen Umständen ihr den Fahrzeughalter ermitteln dürft und wie das geht, erklärt euch GIGA.

Ganz schnell ist der Unfall passiert, euer Auto hat Schaden genommen, der Täter ist aber weg. Zum Glück konntet ihr euch das Kennzeichen merken oder habt es sogar mit einer Dashcam aufgenommen, was auch als Radfahrer geht. Jetzt wollt ihr herausfinden, wer der Fahrzeughalter war. In diesem Fall könnt ihr einen entsprechenden Antrag stellen und habt gute Chancen. Wir erklären euch, was allgemein die Bedingungen für eine Halterabfrage sind, damit ihr wisst, wem ein Kfz-Kennzeichen gehört. Übrigens gehört das Nummernschild an sich euch, wenn ihr es erworben habt. Trotzdem müsst ihr es in einem guten Zustand halten, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Wie gut kennt ihr euch eigentlich mit Kfz-Kennzeichen aus? Im Video erfahrt ihr ein paar Fakten über Nummernschilder:

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KFZ-Kennzeichen

Wer kann eine Halterabfrage machen?

Hier sind natürlich erstmal Polizei und Straßenverkehrsämter zu nennen. Doch auch ihr als Privatperson dürft unter gewissen Umständen Auskunft über einen Fahrzeughalter erhalten. Dazu kommen Anwälte von einzelnen Personen oder Unternehmen sowie Betreiber von Tankstellen oder Parkhäusern. Generell ist in erster Linie nicht von Bedeutung, wer den Antrag stellt, sondern ob die Person als Geschädigter oder Schädiger sowie Bevollmächtigter einen überzeugenden Grund hat, die Auskunft zu erhalten. Dabei können übrigens auch die Aufzeichnungen von Dashcams helfen, beispielsweise, um einfach das Kennzeichen aufzunehmen.

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Wann kann man einen Fahrzeughalter ausfindig machen?

Über die zuständige Zulassungsstelle oder deutschlandweit über das Kraftfahrt-Bundesamt könnt ihr herausfinden, wem ein Auto gehört. Das ist aber natürlich nicht ohne Weiteres möglich. Die Bedingungen werden im §39 des Straßenverkehrsgesetzes beschrieben. Um euch Auskunft zu geben, muss für die Zulassungsstelle ersichtlich sein, dass es einen überzeugenden Grund gibt. Das ist dann der Fall, wenn ihr nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (rechtliche) Ansprüche erheben könnt oder als Schädiger rechtliche Anliegen zu klären habt. Wir haben für euch ein paar gängige Umstände aufgelistet, unter welchen ihr Informationen über einen Fahrzeughalter erhalten könnt:

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  • Ihr fordert Schadensersatz von einem unbekannten Fahrzeughalter, weil dieser euer Fahrzeug oder eure Kleidung, und damit euren Besitz, erheblich beschädigt oder verschmutzt hat.
  • Ihr wollt als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall den Fahrzeughalter ermitteln, der Fahrerflucht begangen hat.
  • Ihr selbst habt beispielsweise ein parkendes Auto beschädigt.
  • Euer parkendes Auto oder eure Einfahrt wird blockiert oder jemand steht auf eurem reserviertem Parkplatz, sodass ihr das Auto abschleppen müsst – dann könnt ihr zur Kostenerstattung den Fahrzeughalter ausfindig machen, vor allem wenn es wiederholt passiert.

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