Paukenschlag im Gerichtssaal: Das OLG in Karlsruhe hat die Nutzung einer Standardfunktion in Teslas E-Autos untersagt. Tesla-Fahrern drohen jetzt Punkte in Flensburg und sogar der Führerscheinverlust. GIGA erklärt die Hintergründe.
Touchscreen-Steuerung am Tesla: Führerscheinverlust und Punkte drohen
Es regnet. Im Cockpit seines Teslas will ein Fahrer den Intervall des Scheibenwischers an die Witterung anpassen, navigiert dafür in ein Untermenü. Beim Versuch, die Einstellung anzupassen, kommt er mit seinem E-Auto von der Straße ab und verunfallt an einem Baum. Beim Amtsgericht in Karlsruhe fing sich der Fahrer dafür ein Bußgeld von 200 Euro ein, bekam dazu einen Monat lang Fahrverbot. Das Oberlandesgericht bestätigte das Urteil jetzt.
Konkret bedeutet das: Der Touchscreen, der im Tesla-Cockpit klassische Regler und Knöpfe ersetzt, gilt für das Gericht als ein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es unter anderem, dass man Geräte wie Mobiltelefone und berührungsempfindliche Bildschirme nur verwenden darf, wenn man sie nicht in der Hand hält und nur kurz darauf schaut. Längere Interaktionen sind nicht erlaubt. Das ist aber nötig, um bei einem Tesla den Scheibenwischerintervall – und andere Fahrzeugfunktionen – einzustellen. Egal, meint das Gericht.
Spielen im Testa – im Straßenverkehr natürlich ein absolutes No-Go:
Keine Ausnahme für den Tesla-Bildschirm
Dass der Touchscreen in Tesla-Fahrzeugen die einzige Möglichkeit ist, zentrale Funktionen des Fahrzeugs zu steuern, war für das Gericht offenbar nicht relevant. Der Grund: In § 23 der StVO sind lediglich „Berührungsbildschirme“ gennant – ohne einen Verweis darauf, wofür sie gedacht sind. Das führt nun dazu, dass der Tesla-Bildschirm im Sinne des Gesetzes mit Smartphones und anderen elektronischen Geräten gleichgesetzt wird, erklärt das Portal golem.de.
Ein kurzer Blick auf den Touchscreen im Tesla und eine rasche Anpassung ist also auch im Sinne der StVO erlaubt. Doch wer während der Fahrt Einstellungen in Untermenüs ändert, macht sich strafbar. Tesla selbst müsste entsprechende Menüpunkte also leichter zugänglich machen. Ein Zwang besteht für den erfolgreichen Autobauer, der kürzlich ein neues Leasingprogramm gestartet hat, aufgrund des Urteils jedoch nicht.
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