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Mehr Leistung für Balkonkraftwerke: Es gibt wieder schlechte Nachrichten

Neue Regeln für Balkonkraftwerke verzögern sich weiter. (© IMAGO / Robert Poorten)
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Eigentlich sollten die neuen Regeln für Balkonkraftwerke mit Erleichterungen und mehr Leistung schon 2023 beschlossen werden, damit sie zum Start ins neue Jahr direkt umgesetzt werden können. Daraus wurde nichts und jetzt kommt es wieder zu Verzögerungen. Gleichzeitig formiert sich Widerstand gegen die neuen Regeln.

Neue Regeln für Balkonkraftwerk lassen auf sich Warten

Im vergangenen Jahr war für die ganze Branche im Grunde klar, dass 2024 neue Balkonkraftwerk-Regeln mit Erleichterungen und mehr Leistung freigegeben werden. Ende 2023 dann die Ernüchterung. Das „Solarpaket 1“ wurde nicht beschlossen und entsprechend auch nicht die darin enthaltenen Änderungen für Balkonkraftwerke. Eigentlich sollte es im Januar 2024 dann wieder losgehen, doch auch daraus wird nichts, wie PV Magazine erfahren hat. Erst am 22. und 23. Februar soll sich das Parlament mit dem Thema beschäftigen.

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Am 22. März soll über das „Solarpaket 1“ dann im Bundestag beraten werden. Es wird also noch einige Monate dauern, bis die neuen Regeln für Balkonkraftwerke überhaupt umgesetzt werden können. Entsprechend dürfen die Hersteller ihre Wechselrichter von 600 auf 800 Watt in Deutschland auch noch nicht freigeben. Auch die einfachere Anmeldung beim Marktstammdatenregister sowie die Einführung einer Maximalleistung von Solarmodulen mit bis zu 2.000 Watt bleibt offen. Das Interesse an Balkonkraftwerken war trotz der vielen Hindernisse 2023 sehr groß. Sollten die neuen Regeln 2024 beschlossen werden, könnte das Interesse noch einmal deutlich zunehmen.

Das müsst ihr über Balkonkraftwerke wissen:

Balkonkraftwerke: Das solltet ihr vor dem Kauf wissen
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Neuer Gegenwind bei Balkonkraftwerken für Mieter

Andreas Schmitz, der auch als Akkudoktor auf YouTube bekannt ist, klärt regelmäßig über Balkonkraftwerke und die aktuelle Lage auf. In seinem neuesten Video berichtet er über die Entwicklung beim „Solarpaket 1“ und die dafür nötigen VDE-Normen. Erst diese lassen es beispielsweise zu, dass die 800 Watt und der Schukostecker überhaupt offiziell erlaubt werden.

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Besonders die Immobilienlobby hat laut Schmitz bereits „taktische Vorgehensweisen und Empfehlungen“ ausgearbeitet, mit denen Vermieter daran gehindert werden sollen, ein Balkonkraftwerk aufzuhängen. Beispielsweise könnte ein statisches Gutachten angefordert oder auf die Blendwirkung der Solarmodule hingewiesen werden. Alles nur, damit die Mieter nicht vor Gericht gehen und ihr Recht einklagen. Die Immobilienlobby geht laut ihm nämlich davon aus, dass sie vor Gericht verlieren würden, wenn es zum Prozess kommt.

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Ihr könnt euch das komplette Video hier anschauen:

Als Mieter einfach so ein Balkonkraftwerk aufhängen, auch wenn die Mini-Solaranlagen als privilegierte Maßnahme für Mieter beschlossen werden, könnte bei einigen Immobiliengesellschaften dann nicht klappen und in einem Streit enden. Ob es wirklich dazu kommt, wird die Zeit zeigen müssen. Zunächst einmal müssen die neuen Regeln überhaupt beschlossen werden.

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