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Thermomix vor Gericht: Überraschende Wende – Kunden dürfen hoffen

© Vorwerk
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Wende im bizarren Streit um einen Thermomix: Obwohl ein Gericht die Klage einer Kundin bereits abgewiesen hatte, knickt der Hersteller in einem ähnlichen Fall nun doch ein. Ein älteres Modell muss nun gegen ein neues ausgetauscht werden – weil die Kundin getäuscht wurde.

 
Thermomix
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Thermomix: Kundin muss neues Modell bekommen

Der Streit um die Frage, ob Hersteller ihre Kunden über neue Versionen ihrer Geräte informieren müssen, ist nun in eine neue Runde gegangen. Obwohl das Landgericht Wuppertal bereits ein Urteil zugunsten des Herstellers Vorwerk getroffen hatte, darf sich nun zumindest eine Kundin darüber freuen, ein neues Thermomix-Modell kostenfrei zugestellt zu bekommen.

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Vor Gericht gewonnen hat die Klägerin laut Westdeutscher Zeitung zwar nicht, doch Vorwerk ließ sich letztlich auf einen Vergleich ein. Das Gerät Thermomix TM 5 wird nun gegen das neueste Modell Thermomix TM 6 ausgetauscht und die Kundin bekommt noch einen Kochtopf dazu. Vorwerk muss sich aber darauf einstellen, dass das letzte Wort in diesem Streit immer noch nicht gesprochen wurde. Jetzt dürften noch weitere Kunden auf den Hersteller zukommen, um einen neuen Thermomix zu erhalten.

Die Kundin hatte geklagt, weil sie sich einen Thermomix TM 5 zugelegt hatte und der Hersteller wenige Wochen später mit einem verbesserten Model auf den Markt kam. Der Wert des Thermomix TM 5 soll daraufhin um fast die Hälfte gesunken sein, heißt es. Die Kundin hatte allerdings explizit bei der Verkäuferin nachgefragt, ob ein neues Modell in Planung sei – und das wurde klar verneint. Sie fühlte sich getäuscht und zog vor Gericht.

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Mehr zum Thermomix TM6 gibt es hier im offiziellen Video zum Küchengerät:

Der neue Thermomix TM6 (Herstellervideo)
Der neue Thermomix TM6 (Herstellervideo)

Vorwerk: Entschuldigung für „Fehlinformationen“ zum Thermomix

Vorwerk ist auf den Vergleich vor Gericht nun eingegangen und hat sich bei der Kundin entschuldigt. Gleichsam wird allerdings darauf hingewiesen, dass Verkäufer oft gar nicht wissen, ob ein neues Modell geplant sei oder nicht. Sprecherin Claudia Blum von Vorwerk zu dem Thema: „Die Thermomix-Repräsentantinnen hatten vor der Produkteinführung keine Kenntnis über das neue Modell und konnten demnach den Kunden gegenüber auch keine entsprechenden Aussagen zu einem geplanten Modellwechsel treffen“. Eine Verkäuferin sagte anschließend, dass sie erst an einem Freitag über die Einführung am Montag informiert wurde.

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Im Januar 2020 hatte das Landgericht Wuppertal in einem ähnlich gelagerten Fall noch zugunsten von Vorwerk entschieden. Hier hatte die Kundin allerdings nicht explizit nachgefragt, ob ein neues Modell bald erscheinen würde. Vorwerk zufolge wurde manchen Kunden aus Kulanz ein Wechsel zum Thermomix TM 6 angeboten. Die Klägerin war aber nicht darunter. „Eine Kommunikation mit einem solchen Angebot kann jedoch immer nur auf jene Kunden beschränkt sein, die wenige Wochen davor gekauft hatten“, schrieb Vorwerk im Anschluss.

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