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Thermomix: Klagewelle rollt auf Hersteller zu

© Vorwerk
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Die Saga rund um die Küchenmaschine Thermomix will einfach kein Ende nehmen: Immer mehr Kunden wollen den Hersteller Vorwerk vor Gericht bringen, weil sie sich getäuscht fühlen. Die Erfolgsaussichten sind aber eher gering, wie sich zeigt.

 
Thermomix
Facts 

Thermomix: Kunden verklagen Hersteller

Das Amtsgericht Wuppertal muss sich wieder einmal mit dem Thema Thermomix beschäftigen. Nach Angaben der Wuppertaler Rundschau haben erneut verärgerte Kunden den Hersteller Vorwerk verklagen wollen, weil sie sich in Sachen Produkteinführung getäuscht sehen. Ihnen zufolge hätte Vorwerk sie darüber informieren müssen, dass kurz nach dem Kauf eines Thermomix TM5 bereits ein Nachfolgemodell, Thermomix TM6, sein Debüt feiern sollte.

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In einem aktuellen Fall hat die Amtsrichterin der Klägerin aber wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht. Die Kundin hatte eine Repräsentantin von Vorwerk zu sich eingeladen und anschließend einen Thermomix TM5 gekauft. Auf die Nachfrage, ob ein neues Modell in Planung sei, soll die Repräsentantin gesagt haben, dass sie das nicht wisse. Allerdings sei der Produktzyklus auf zehn Jahre angelegt, heißt es. Eine Rückerstattung des Kaufpreises soll später abgelehnt worden sein, weshalb sich die Kundin nun an das Gericht gewendet hat.

Schon bei vorherigen Klagen hatten Richter argumentiert, dass Vorwerk nicht verpflichtet sei, über künftige Produkte zu informieren. Erst dann, wenn Repräsentantinnen über Neuauflagen Bescheid wüssten, müssten sie das auf konkrete Nachfrage potenzieller Kunden auch wahrheitsgemäß wiedergeben.

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Mehr zum Thermomix TM6 gibt es hier im offiziellen Video zum Küchengerät:

Der neue Thermomix TM6 (Herstellervideo)
Der neue Thermomix TM6 (Herstellervideo)

Thermomix: 15 neue Klagen eingegangen

Dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, zeigen die Mandanten eine Berliner Rechtskanzlei. Hier haben sich gleich 15 enttäuschte Kunden eines Thermomix TM5 gemeldet, um entweder den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen oder gleich mit dem neuen Thermomix TM6 ausgestattet zu werden.

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Zuletzt hatte eine Klägerin Vorwerk zu einem Vergleich drängen können, bei dem am Ende die neue Variante der Küchenmaschine für sie heraussprang. In diesem Fall hatte eine der Repräsentantinnen von Vorwerk die Frage nach einem möglichen neuen Modell konkret verneint. Unabhängig davon, ob die Repräsentantin wusste, ob ein neuer Thermomix bald kommen würde oder nicht, hatten die Richter Vorwerk zu einem Vergleich geraten.

Dem Hersteller der Küchenmaschine zufolge habe man sich immer kulant gegenüber Kunden gezeigt, die sich erst kurz vor der Markteinführung eines neuen Modells für einen Thermomix entschieden haben. Hier gebe es aber zeitliche Grenze und nicht jeder Kunde könnte in jedem Fall mit einem neuen Gerät versorgt werden.

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