Anzeige
Anzeige
Für Links auf dieser Seite erhält GIGA ggf. eine Provision vom Händler, z.B. für mit oder blauer Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos.
  1. GIGA
  2. Tech
  3. Digital Life
  4. Thermomix: Gericht fällt Urteil mit weitreichenden Folgen

Thermomix: Gericht fällt Urteil mit weitreichenden Folgen

© Vorwerk

Eine Thermomix-Kundin war vom Hersteller Vorwerk so enttäuscht, dass der Fall vor Gericht ging. Nun hat das Landgericht Wuppertal eine endgültige Entscheidung in zweiter Instanz getroffen. Das Urteil könnte auch bei anderen Produkten wichtig werden, wie sich zeigt.

 
Thermomix
Facts 

Thermomix: Kundin scheitert mit Klage

Die Kundin eines Thermomix TM5 fand es ganz und gar nicht lustig, als der Hausgerätehersteller Vorwerk kurz nach dem Kauf des Geräts eine neue, verbesserte Version ankündigte. Der Fall ging vor Gericht. Jetzt hat das Landgericht Wuppertal entschieden, dass sich Vorwerk nicht schuldig gemacht hat. Ein Unternehmen müsse nicht im Voraus kommunizieren, ob und wann neue Geräte auf den Markt kommen. Lediglich dann, wenn Kunden explizit beim Unternehmen nachfragen, dürfen keine irreführenden Aussagen gemacht werden – doch das war auch gar nicht der Fall, da sich die Klägerin nicht vorab bei Vorwerk informiert habe, urteilten die Richter.

Anzeige

Vorwerk war bei der Vorstellung des Thermomix TM6 im Frühjahr 2019 in die Kritik geraten, da sich manche Kunden betrogen fühlten. Insbesondere dann, wenn diese ihren Thermomix TM5 gerade erst erstanden hatten. In den sozialen Netzwerken ging es zwischenzeitlich hoch her. Vorwerk hingegen argumentierte, dass die Produkteinführung „eine Überraschung“ hätte sein sollen. Auch Vertreter und Verkaufspersonal des Unternehmens hätten nicht gewusst, das bald schon eine neue Version an den Start gehen sollte, berichtet mobiFlip.

„Bei der Neueinführung eines Produkts lassen sich Übergangszeiten und damit auch Härtefälle nicht vermeiden“, schrieb das Unternehmen in einer Stellungnahme. „Es ist ein Teil der Unternehmensphilosophie, dass neue Produkte von Vorwerk eine Überraschung für jedermann sind.“

Anzeige

Mehr zum Thermomix TM6 gibt es hier im Video:

Der neue Thermomix TM6 (Herstellervideo)
Der neue Thermomix TM6 (Herstellervideo)

Thermomix: Klägerin wollte ihr Geld zurück

Die Klägerin hatte darauf bestanden, dass Vorwerk den Kaufvertrag rückabwickelt und sie die Kaufsumme erstattet bekommt. Ein Thermomix-Gerät kostet einen vierstelligen Betrag. Der Argumentation folgten die Richter allerdings nicht. Eine neue Version sei schlicht kein Rückgabegrund. Es sei auch unerheblich, dass auf ein möglicherweise neues Produkt angesprochene Vertreter glaubhaft machen, dass ein neuer Thermomix nicht in Planung sei.

Anzeige

Schon bei der Einführung des neuen Küchenhelfers hatte Vorwerk eine Rabattaktion angekündigt, bei der Kunden des Thermomix TM5 beim Kauf eines Thermomix TM6 nicht den vollen Preis bezahlen müssen.

Fest steht, was eigentlich schon vorher klar war: Hersteller müssen Kunden nicht über neue Produkte informieren. Ein interessantes Detail am Rande ist aber die Tatsache, dass sie auf explizite Nachfrage keine falschen Angaben machen dürfen. Das könnte auch zum Beispiel bei Herstellern von Smartphones relevant werden.

Anzeige