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DSGVO: WhatsApp teilt Daten – so legt ihr Widerspruch ein

© HStocks / Getty Images
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WhatsApp verstößt gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit Freitag, den 25. Mai 2018 in Kraft ist. Der Messengerdienst teilt ungefragt eure Telefonnummer und andere persönliche Daten mit Facebook. Es gibt allerdings eine Möglichkeit, dem zu widersprechen – wir zeigen sie euch.

Die von der Europäischen Union beschlossene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll eigentlich verhindern, dass Unternehmen mit euren Daten machen, was sie wollen. Ab sofort dürfen eure Kontaktdaten und anderen persönliche Informationen nur dann verwendet werden, wenn ihr ausdrücklich zustimmt. Den weltweit größten Messengerdienst WhatsApp scheint das nicht zu kümmern. Trotz DSGVO teilt WhatsApp massenhaft Nutzerdaten mit Facebook. Dazu zählen die Telefonnummer, mit der ihr euch angemeldet habt, Daten über euer Mobilgerät sowie Informationen, wann ihr WhatsApp das letzte Mal geöffnet habt und welche Features ihr wie wie oft nutzt.

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WhatsApp informiert die Verbraucher über dieses Vorgehen, macht die Nutzung des Dienstes aber von eurer Zustimmung abhängig. Heißt: Ihr könnt WhatsApp nur dann verwenden, wenn ihr die Weitergabe der Daten erlaubt. Es gibt allerdings noch eine andere Option. Ihr könnt der Verarbeitung eurer personenbezogenen Daten durch WhatsApp widersprechen – allerdings ist diese Information relativ versteckt.

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DSGVO vs. WhatsApp: So widersprecht ihr der Datenweitergabe

WhatsApp informiert in einem eigenen FAQ-Bereich, wie man der personenbezogenen Verarbeitung der Daten widersprechen kann. Die Regelung gilt für alle Nutzer, die in der Europäischen Union leben. Wenn das auf euch zutrifft, könnt ihr eine E-Mail mit dem Betreff „Widerspruch“ an diese Adresse schicken: objection.eu@support.whatsapp.com. Die Mail muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Vollständiger Name
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer, mit der ihr euch bei WhatsApp angemeldet habt
  • Land, in dem ihr derzeit lebt
  • Angabe, gegen welche Datenverarbeitungsaktivitäten ihr Widerspruch einlegen wollt
  • Dazu zählen: Weitergabe der Telefonnummer, Weitergabe von Geräteinformationen, Weitergabe der Daten über die Nutzung von WhatsApp, Weitergabe von Daten für Werbezwecke
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WhatsApp möchte zudem, dass ihr erläutert, welche Auswirkungen die Weitergabe der Daten auf euch hat. Die Nutzer sollen daher angeben, welche Freiheiten ihrer Meinung nach beeinträchtigt werden. WhatsApp behält sich aber vor, den Widerspruch abzulehnen. Im FAQ heißt es dazu:

„Wir werden verschiedene Faktoren berücksichtigen, wenn wir einen Widerspruch bewerten, unter anderem: deine angemessenen Erwartungen; den Nutzen und die Risiken für dich, uns, andere Benutzer oder Dritte; sowie sonstige verfügbare Mittel zum Erreichen desselben Zwecks, die möglicherweise weniger invasiv sind und keine unverhältnismäßigen Anstrengungen erfordern. Wir informieren dich dann darüber, ob deinem Widerspruch stattgegeben wurde, und stellen dir die Begründung für unsere Entscheidung zur Verfügung.“

Wenn euer Widerspruch akzeptiert wird, könnt ihr außerdem beantragen, dass alle eure Daten bei WhatsApp gelöscht werden. Hierzu sendet ihr eine weitere E-Mail an die obige E-Mail-Adresse. Unabhängig von der Rechtsgrundlage könnt ihr außerdem jederzeit gegen die Weitergabe der Daten zum Zwecke des Direktmarketings und der Werbung widersprechen. Hierzu ist keine weitere Begründung nötig und WhatsApp kann dieses Anliegen auch nicht ablehnen.

Was passiert nach dem Widerspruch?

Was passiert, wenn der Widerspruch erfolgreich ist? Dazu schreibt WhatsApp Folgendes:

„Wenn deinem Widerspruch stattgegeben wird, beenden wir die Verarbeitung deiner Informationen gemäß deinem Widerspruch.“

Unklar ist, was mit dieser etwas schwammigen Formulierung genau gemeint ist. Theoretisch könnte es auch bedeuten, dass der Account einfach von WhatsApp gesperrt wird und ihr den Messenger überhaupt nicht mehr nutzen könnt. Wir haben WhatsApp dazu um Stellung gebeten, als Antwort kam allerdings nur der Verweis auf das FAQ. Unser Tipp: Ihr solltet euch im Klaren sein, dass WhatsApp nach dem Widerspruch möglicherweise euren Account stilllegt.

Ist das Vorgehen von WhatsApp mit der DSGVO konform?

Fraglich ist, ob die Vorgehensweise von WhatsApp rechtlich zulässig ist. Wir können an dieser Stelle keine umfassende Rechtsberatung bieten, allerdings bleibt festzuhalten, dass die Methode von WhatsApp zumindest problematisch ist und wohl noch für weitere Diskussionen sorgen wird. Daten der WhatsApp-Nutzer mit einem anderen Unternehmen zu teilen, widerspricht klar dem Kopplungsverbot, das in der DSGVO festgelegt ist.

Dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar zufolge ist dieses Verhalten „alarmierend“. Er sieht darin einen eindeutigen Verstoß gegen die neue EU-Datenschutzregelung – allerdings sind die deutschen Datenschützer machtlos. Seit dem 25. Mai 2018 sitzt die zuständige Aufsichtsbehörde für WhatsApp in Irland. Bereits von deutschen Gerichten bestätigte Maßnahmen gegen Facebook sind damit nicht mehr hierzulande durchsetzbar.

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Nach der ersten Sitzung des europäischen Datenschutzgremiums deutet sich aber an: Die EU-Experten werden sich die Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook als einen der ersten Fälle vornehmen. Bei einem Seminar der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz EAID in Berlin prophezeite Johannes Caspar, dass Facebook mit seinem Vorgehen „sehenden Auges gegen die Wand fahre.“ Vor deutschen Gerichten habe das Unternehmen immerhin schon zweimal verloren.

Unabhängig von der DSGVO zeigen wir euch im Video, wie ihr die Datenschutzeinstellungen in WhatsApp konfigurieren solltet:

WhatsApp Datenschutzeinstellungen Abonniere uns
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Welche Daten gibt WhatsApp an Facebook weiter?

WhatsApp hatte noch 2016 versprochen, nur sehr wenige Daten mit Facebook zu teilen. Inzwischen ist aber der Fall eingetreten, vor dem damals die Mehrheit der Datenschützer warnte: WhatsApp gibt fast umfassende Informationen weiter und zwar auch von Nutzern, die gar kein Facebook-Konto haben. Die Liste mit euren Kontakten wird zwar nicht übermittelt (der Inhalt der mit Ende-zu-Ende verschlüsselten Nachrichten auch nicht), ansonsten aber weitreichende Informationen, wie man den Messenger-Dienst verwendet.

WhatsApp schreibt dazu im FAQ:

„Derzeit teilt WhatsApp nur wenige Informationskategorien mit den Facebook-Unternehmen. Dazu gehören die Telefonnummer, die du bei der Registrierung für WhatsApp verifiziert hast, einige Geräteinformationen (Gerätekennung, Betriebssystemversion, App-Version, Plattforminformation, Ländervorwahl der Mobilnummer, Netzwerkcode sowie Markierungen, die es erlauben, deine Zustimmung zu Aktualisierungen und Steuerungsoptionen nachzuverfolgen) und einige deiner Nutzungsinformationen (wann du WhatsApp zum letzten Mal genutzt hast, wann du deinen Account registriert hast, sowie die Art und Häufigkeit deiner Nutzung von Features). Die Informationen sind in jedem Fall sicher und werden nicht mit Dritten außerhalb der Facebook-Unternehmen geteilt.“

Wer das nicht möchte, hat neben dem oben erklärten Widerspruch nur noch die Möglichkeit, komplett auf WhatsApp zu verzichten – dazu müsst ihr dann euren WhatsApp-Account löschen. WhatsApp löscht eigenen Angaben zufolge in diesem Fall alle Informationen, auch die an Facebook weitergegebenen Daten. Bevor ihr euch zu diesem Schritt entscheidet, könnt ihr außerdem auch Informationen über den Account einholen und sehen, was genau gespeichert wird. Alle, die sich nach anderen Diensten umsehen, sollten einen Blick in unseren Artikel über die 9 besten WhatsApp Alternativen werfen.

Wie WhatsApp-süchtig bist du? (Quiz)

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