Ein recht unbekanntes Verkehrsschild sorgt für Verwirrung. Wer es ignoriert, kann tatsächlich zur Kasse gebeten werden. Kennt ihr dieses Schild?
Wer darf hier parken?
Das quadratische Zusatzschild zeigt vier Personen. Auf dem weißen Hintergrund sieht man zwei männliche und zwei weibliche Piktogramme. In deren Mitte befindet sich ein Auto, das in zwei Hälften zerlegt wurde. In Verbindung mit einem weißen P auf blauem Grund weist dieses Zusatzschild darauf hin, dass der so gekennzeichnete Parkplatz nur von Carsharing-Fahrzeugen genutzt werden darf.
Was bedeutet das Carsharing-Schild konkret?
Das Schild ist ein sogenanntes Zusatzzeichen nach § 39 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO. Es wurde 2021 eingeführt und ermöglicht Kommunen, exklusiv Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen, und wurde eingeführt, um nachhaltige Mobilität zu fördern und Carsharing attraktiver zu machen. Das ist besonders relevant in städtischen Gebieten mit schwierigen Parkverhältnissen.
Es drohen Bußgelder
Wenn ihr euer Auto auf einem Parkplatz mit Carsharing-Zusatzzeichen abstellt, obwohl ihr kein Carsharing-Fahrzeug habt, riskiert ihr, zur Kasse gebeten zu werden. Das unberechtigte Parken kostet 55 Euro. Noch schlimmer wird es, wenn die zuständige Stadt oder Gemeinde euren Pkw abschleppen lässt. Denn dadurch wird dieser Parkplatz noch einmal deutlich teurer.
Weiteres Zusatzschild: „Carsharing-Unternehmen frei“
Als Autofahrer solltet ihr ein weiteres Schild kennen, das es vor einigen Jahren noch nicht gab. Ist unter einem Halteverbotsschild ein Zusatzschild mit der Aufschrift „Carsharing-Unternehmen frei“ angebracht, ist das Abstellen von Carsharing-Fahrzeugen erlaubt – und das, obwohl dort für „normale“ Autos ein Halteverbot gilt.
Wollt ihr entsprechende Parkplätze finden, stehen euch zum Beispiel verschiedene Apps zur Verfügung. Carsharing-Anbieter haben das meist schon in ihren eigenen Apps integriert. Manche Städte schaffen zusätzliche Angebote. In Berlin könnt ihr beispielsweise Jelbi nutzen (im Google Play Store ansehen).
Gilt das Schild auch für privates Carsharing?
Das Zusatzzeichen gilt ausschließlich für Fahrzeuge von offiziell anerkannten Carsharing-Anbietern wie Share Now oder Miles. Deren Autos sind meist an auffällig angebrachten Logos zu erkennen. Das Bundesministerium für Verkehr hat zusätzlich eine Carsharing-Plakette eingeführt, die an der Windschutzscheibe befestigt sein muss.